Während einer Verkehrskontrolle im Grafweg ist Polizeibeamten am Montag (15. April) gegen 14:30 Uhr ein E-Scooter-Fahrer aufgefallen: Dieser befuhr die Straße mit seinem Elektrokleinstfahrzeug und einem schwarzen Versicherungskennzeichen. Dabei ist „schwarzfahren“ seit dem 1. März nicht mehr erlaubt, denn die Versicherungskennzeichen sind in diesem Versicherungsjahr sind blau. Die Polizeibeamten wiesen den 27-Jährigen darauf hin, dass er ohne einen gültigen Versicherungsschutz seinen E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum führte. Sie untersagten die Weiterfahrt und schrieben eine entsprechende Anzeige.  

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der Regel auch Elektrokleinstfahrzeuge über einen Versicherungsschutz verfügen müssen, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum geführt werden. Zudem gelten grundsätzlich für das Führen von E-Scootern die gleichen Promillegrenzen und Vorschriften wie für Autofahrer. Daneben besteht üblicherweise eine Versicherungspflicht und die Scooter müssen über eine gültige Betriebserlaubnis verfügen. Weitere Informationen gibt es hier: https://polizei.nrw/e-scooter.

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