Freitag, 04. April 2025

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Kreuz­kir­che Brüg­ge: Betre­ten offi­zi­ell ver­bo­ten!

Im Novem­ber 2023 wur­den Schä­den an der Kreuz­kir­che in Brüg­ge ent­deckt. Seit­dem ist die Kir­che geschlos­sen. In den ver­gan­ge­nen Mona­ten mach­ten sich Exper­ten ein Bild über den Gesamt­scha­den des Gebäu­des, wel­ches unter Denk­mal­schutz steht. Auf Basis der
Ergeb­nis­se und Ein­schät­zun­gen der Fach­leu­te hat die Stadt Lüden­scheid nun eine Ord­nungs­ver­fü­gung erlas­sen. Für die Kir­che besteht damit nun ein offi­zi­el­les Betre­tungs­ver­bot.

Der Bescheid wur­de der Evan­ge­li­schen Kir­chen­ge­mein­de Brüg­ge-Lösen­bach zuge­stellt. Auf­grund der Gefahr durch den ein­sturz­ge­fähr­de­ten Dach­stuhl der Kir­che wird „die Nut­zung und das Betre­ten des gesam­ten Kir­chen­ge­bäu­des“ von Sei­ten der Stadt nun auch offi­zi­ell unter­sagt. Das Zutritts­ver­bot gilt, bis die Stadt Lüden­scheid eine Bestä­ti­gung zur Wie­der­auf­nah­me der Nut­zung aus­stellt. In der Zwi­schen­zeit ist das Betre­ten des Gebäu­des ledig­lich im Rah­men der Sanie­rung und zur Erhal­tung des Gebäu­des und der Ein­rich­tung gestat­tet. Dies darf auch nur von einem jeweils dafür fach­lich aus­ge­bil­de­ten Per­so­nen­kreis gesche­hen, heißt es in der Ord­nungs­ver­fü­gung.

kreuzkirche bruegge offizielles betretungsverbot 2
Die Ord­nungs­ver­fü­gung der Stadt Lüden­scheid wur­de von Simon Schu­pet­ta, Pfar­rer der Evan­ge­li­schen Kir­chen­ge­mein­de Brüg­ge-Lösen­bach, zur Infor­ma­ti­on an den Türen der Kreuz­kir­che auf­ge­hängt (Foto: EKKLP)

Bei Rei­ni­gungs­ar­bei­ten waren im Novem­ber letz­ten Jah­res Schä­den im Dach­stuhl der Kir­che ent­deckt wor­den. Bei einer dar­auf­fol­gen­den Besich­ti­gung mit dem Dom­bau­meis­ter war her­aus­ge­kom­men, dass über die Turm­sei­te Was­ser in die Kir­che ein­ge­drun­gen war und so
Dach­bal­ken beschä­digt wur­den. Auf­grund von mor­schen Bal­ken bestand eine aktu­el­le Gefah­ren­la­ge. Die Kir­che wur­de dar­auf­hin geschlos­sen. Nach wei­te­ren Bege­hun­gen von Fach­leu­ten, unter ande­rem von der Archi­tek­tin des Kreis­kir­chen­am­tes Chris­ta Woschée und den Denk­mal­be­hör­den, wur­den der Gesamt­scha­den der Kir­che erfasst. Dar­auf­hin folg­te nun die Ord­nungs­ver­fü­gung der Stadt Lüden­scheid und das offi­zi­el­les Betre­tungs­ver­bot der Kir­che.

Die Kir­chen­ge­mein­de steht nun vor einer Grund­satz­ent­schei­dung. Hier­bei geht es näm­lich nicht nur dar­um wie die Kir­che saniert und damit wie­der nutz­bar gemacht wer­den kann. Es geht in ers­ter Linie dar­um, ob die Gesamt­sa­nie­rung durch­ge­führt wer­den kann. Denn auch wenn noch nicht alle Fak­ten vor­lie­gen, scheint eine Sanie­rung sehr auf­wen­dig und kos­ten­in­ten­siv zu sein. Um hier eine ver­läss­li­che und nach­hal­ti­ge Ent­schei­dung tref­fen zu kön­nen, muss das Pres­by­te­ri­um der Gemein­de erst alle Fak­ten sam­meln und sich­ten, was auch noch Zeit benö­ti­gen kann. Solan­ge die Kreuz­kir­che geschlos­sen bleibt, fin­den alle Got­tes­diens­te und Ver­an­stal­tun­gen im
Gemein­de­zen­trum Lösen­bach statt.

@EKKLP

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