Mittwoch, 12. Februar 2025

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Ver­ei­ne auf­ge­passt: Klein­pro­jekt­för­de­run­gen im Big­ge­Land

Mehr als 20 Pro­jekt­vor­schlä­ge sind in die­sem Jahr beim Regio­nal­ma­nage­ment für die Klein­pro­jekt­för­de­rung ein­ge­gan­gen. Ins­ge­samt 14 Pro­jekt­trä­ge­rin­nen und Pro­jekt­trä­ger ste­cken nun in der Umset­zung ihrer Ideen und schaf­fen damit tol­le Ange­bo­te für Jung und Alt. Dabei ist die Zeit für alle etwas knapp: Bis zum 30. Novem­ber müs­sen alle Pro­jek­te ste­hen. So sind die Spiel­re­geln bei der Klein­pro­jekt­för­de­rung. Bei den Klein­pro­jek­ten han­delt es sich neben den LEA­DER-Pro­jek­ten um ein wei­te­res För­der­instru­ment, wel­ches durch die loka­le Akti­ons­grup­pe und das Regio­nal­ma­nage­ment abge­wi­ckelt wird. Das För­der­pro­gramm rich­tet sich ins­be­son­de­re an Ver­ei­ne, die klei­ne­re inves­ti­ve Maß­nah­men wie Anschaf­fun­gen, Reno­vie­run­gen oder klei­ne­re bau­li­che Ver­än­de­run­gen pla­nen. Die Gesamt­sum­me darf dabei den Betrag von 20.000 € nicht über­schrei­ten, wel­che mit einer För­der­quo­te von bis zu 80 % unter­stützt wird. Inter­es­sier­te Ver­ei­ne kön­nen sich ger­ne im nächs­ten Früh­jahr an das Regio­nal­ma­nage­ment rich­ten. Für das Jahr 2023 ist das För­der­pro­gramm der Klein­pro­jek­te abge­schlos­sen.

Wel­che Klein­pro­jek­te in den letz­ten Jah­ren bereits umge­setzt wur­den und wel­che in die­sem Jahr dabei sind erfah­ren Sie auf der Home­page des Regio­nal­ver­eins unter: www.leader-biggeland.de

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