Donnerstag, 21. November 2024

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Kindergrundsicherung

Zur aktuellen Thematik rund um die Kindergrundsicherung erklärt die Bundestagsabgeordnete, die im Gesundheitsausschuss Berichterstatterin für Kinder- und Jugendgesundheit und zugleich Vizepräsidentin des Kinderschutzbundes ist:

„Bei der Kindergrundsicherung darf es keinen Aufschub geben! Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, muss sie spätestens Anfang 2025 eingeführt werden. Es ist eine Schande für die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt, dass etwa jedes fünfte Kind in Deutschland in Armut aufwächst.
Die Kindergrundsicherung ist eine ursozialdemokratische Forderung. So stellt die Kindergrundsicherung zunächst eine Zusammenfassung mehrerer Sozialleistungen im Kinder- und Jugendbereich dar, wodurch das Verfahren vereinfacht und entbürokratisiert werden soll, da die Abrufquoten für die bisherigen Leistungen nur bei maximal 30 % liegen.

Der wichtigste Punkt für mich als Politikerin und Kinder- und Jugendärztin ist aber, dass wir mit einer Kindergrundsicherung in die Gesundheit unserer Kinder investieren. Es ist erwiesen, dass Armut krank macht, dieser Zusammenhang ist in Studien klar ablesbar. Das Spektrum reicht von Übergewicht, Fehlernährung und Diabetes bis hin zu psychischen Beeinträchtigungen als Folge fehlender sozialer Teilhabe. Es ist daher auch aus volkswirtschaftlicher Sicht, aber auch aus Respekt vor der nachwachsenden Generation, die es besser haben soll, unerlässlich, den Sozialstaat an dieser Stelle besser aufzustellen. Ich erwarte deshalb, dass FDP und Grüne jetzt ihr Gezänk beenden und den Weg frei machen für eine Kindergrundsicherung, die ihren Namen verdient. Das müssen uns unsere Kinder wert sein!“

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