Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt seinen Kommunen wie der Hansestadt Attendorn bis Dezember 2023 finanzielle Unterstützung für Einrichtungen der sozialen Infrastruktur. Das kommt auch einzelnen Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Angesichts der krisenbedingt steigenden Ausgaben und der erhöhten Nachfrage stehen die Einrichtungen der kommunalen sozialen Infrastruktur – wie etwa die Tafel oder die Caritas – vor besonderen Herausforderungen, die in den vergangenen Wochen und Monaten bereits in NRW zu Einschränkungen von Angeboten geführt haben.

Neben den einzelnen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können auch Bürgerinnen und Bürger über kommunale Verfügungsfonds bzw. Härtefallregelungen direkt oder mittelbar unterstützt werden. Das gilt besonders der Vermeidung von Überschuldung, Energiesperren und Wohnungsverlust.

Diese Unterstützungsleistungen, die direkt vom Land überwiesen wurden, belaufen sich für die Hansestadt Attendorn auf 80.955,00 € und können durch die Kommunen entweder selbst verwendet und/oder an Dritte weitergegeben werden. Die Hansestadt hat sich dafür entschieden, die Mittel weiter zu geben.

Die Unterstützungsleistungen können – auch rückwirkend – für das gesamte Jahr 2023 beim Amt für Soziales, Jugend, Familien und Senioren der Hansestadt Attendorn beantragt werden und müssen für Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes ausgegeben werden.

Auf der Homepage der Hansestadt Attendorn gibt es unter www.attendorn.de/stärkungspakt  weitere Infos zu der Unterstützung.

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