In diesem Jahr werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtsperiode von 2024 bis 2028 gewählt.
Die Amtszeit der derzeitigen Schöffinnen und Schöffen in NRW läuft zum Jahresende 2023 aus. Deshalb werden interessierte und geeignete Kandidaten für dieses Ehrenamt gesucht, die die Hansestadt Attendorn noch auf die Vorschlagslisten für die Schöffen und Jugendschöffen aufnehmen darf. Die im Anschluss ausgewählten Schöffen und Jugendschöffen werden dann am Amtsgericht Olpe und am Landgericht Siegen eingesetzt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die gemeinsam und gleichberechtigt mit den Berufsrichtern Urteile in Straf- und Jugendstrafprozessen fällen. Das Schöffenamt ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates.
Bewerben kann sich, wer in der Hansestadt Attendorn wohnt und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Darüber hinaus müssen die Bewerber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und straffrei sein. Neben diesen formalen Voraussetzungen sollte man Menschenkenntnis und soziale Kompetenz besitzen sowie insgesamt unvoreingenommen sein. Zur Bewerbung als Jugendschöffe wäre es wünschenswert, wenn auch erzieherische Erfahrungen mit Heranwachsenden vorliegen würden. Interessierte können sich für das Jugendschöffenamt bis zum 10. März 2023 und für das Schöffenamt bis zum 30. April 2023 bewerben. Bewerbungen können schriftlich beim Bürgermeister der Hansestadt Attendorn, Amt für öffentliche Ordnung, Kölner Str. 12, 57439 Attendorn oder per Mail an c.tump@attendorn.org eingereicht werden. Auf der Website www.schoeffenwahl2023.de finden Interessierte alle Informationen zum Schöffenamt und zum Bewerbungsverfahren sowie den Bewerbungsbogen