Ab Montag, 6. Juni 2022, startet die Hansestadt Attendorn die Versteigerung von Fundfahrrädern.

Immer wieder werden im Bürgerbüro der Hansestadt Attendorn Fundfahrräder abgegeben. Nicht alle werden von ihren Eigentümern abgeholt. Grundsätzlich können Fundsachen nach einer sechsmonatigen Aufbewahrungsfrist durch den Finder beansprucht werden. In vielen Fällen verzichten die Finder jedoch auf dieses Recht und die Fundsachen verbleiben im Rathaus. Und genau diese Fahrräder werden nun versteigert.

Die Fahrräder können von Montag, 06.06.2022, bis Sonntag, 12.06.2022, auf der Homepage der Hansestadt Attendorn www.attendorn.de angesehen werden.

Interessenten haben die Möglichkeit, Gebote zu den einzelnen Fundsachen über die Homepage abzugeben. Die Gebote müssen die Fundnummer, den Betrag sowie den Namen, die Anschrift und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse des Bietenden enthalten. Die Gebote werden im Bürgerbüro am 14.06.2022 ausgewertet. Das höchste Gebot erhält den Zuschlag. Sofern es mehrere identische Höchstgebote für die gleiche Fundsache geben sollte, entscheidet die frühere Abgabe des Gebotes. Bieter werden telefonisch oder per E-Mail informiert und haben ihre Fundsache nach Terminabsprache und gegen Bezahlung im Bürgerbüro der Hansestadt Attendorn bis zum 30.06.2022 abzuholen.

Sofern Verlierer bzw. Finder an den Fundfahrrädern noch Ansprüche geltend machen möchten, hat dies bis zum 30.05.2022 während der Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Hansestadt Attendorn, Kölner Straße 12, 57439 Attendorn, zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nicht mehr angemeldet werden.

Anderen empfehlen

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein