Freitag, 07. Februar 2025

Top 5 der Woche

Ähnlich

NRW legt Boos­ter­frist auf min­des­tens vier Mona­te fest

image70d8f9

Das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hat mit Erlass vom 15. Dezem­ber den Min­dest­ab­stand zwi­schen Coro­na-Zweit- und Auf­fri­schungs­imp­fung erneut neu fest­ge­legt. Ab sofort sind die kom­mu­na­len Impf­zen­tren ange­wie­sen, die soge­nann­ten Boos­ter­imp­fun­gen nicht vor Ablauf von vier Mona­ten nach der voll­stän­di­gen Imp­fung durch­zu­füh­ren.

Wört­lich heißt es im Erlass: „Per­so­nen, bei denen die Grund­im­mu­ni­sie­rung weni­ger als fünf Mona­te zurück­liegt, sind jedoch nicht zurück­zu­wei­sen und eben­falls zu imp­fen – sofern ein Min­dest­ab­stand von vier Mona­ten erreicht ist. Eine Imp­fung nach frü­hes­tens vier Wochen nach der 2. Impf­stoff­do­sis ist aus­schließ­lich für immun­de­fi­zi­en­te Per­so­nen mit einer erwart­bar stark ver­min­der­ten Impf­ant­wort als Opti­mie­rung der pri­mä­ren Impf­se­rie zu ermög­li­chen.“

Der Kreis Olpe wird in sei­nem Impf­zen­trum in Atten­dorn den neu­en Erlass umge­hend umset­zen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Beliebte Beiträge