Sonntag, 13. Oktober 2024

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NRW legt Boosterfrist auf mindestens vier Monate fest

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Das NRW-Gesundheitsministerium hat mit Erlass vom 15. Dezember den Mindestabstand zwischen Corona-Zweit- und Auffrischungsimpfung erneut neu festgelegt. Ab sofort sind die kommunalen Impfzentren angewiesen, die sogenannten Boosterimpfungen nicht vor Ablauf von vier Monaten nach der vollständigen Impfung durchzuführen.

Wörtlich heißt es im Erlass: „Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sind jedoch nicht zurückzuweisen und ebenfalls zu impfen – sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist. Eine Impfung nach frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.“

Der Kreis Olpe wird in seinem Impfzentrum in Attendorn den neuen Erlass umgehend umsetzen.

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