Mittwoch, 12. Februar 2025

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Kin­der­kon­zert „Sing­glöck­chen“ des Kul­tur­rin­ges der Stadt Atten­dorn

Am Sonn­tag, 28.11.2021, heißt es beim Kul­tur­ring der Stadt Atten­dorn wie­der „Büh­ne frei“ für das Trio Tiri­tom­ba und sei­ne belieb­ten Mit­mach­kon­zer­te für Kin­der. Nach „Frau Schwein will Musik“ (2017) und „Emma Maus kann alles“ (2019) fei­ert Tiri­tom­ba mit sei­nem neu­en Pro­gramm „Sing­glöck­chen“ wie­der ein­mal Pre­mie­re in Atten­dorn. „Sing­glöck­chen“ ist ein fröh­li­ches und stim­mungs­vol­les Fami­li­en-Weih­nachts­kon­zert zum Mit­ma­chen, Zuhö­ren und Bei­sam­men­sein.

Dabei ent­füh­ren die drei Damen des Tri­os, Char­lot­te-Maria Brück­ner (Erzäh­le­rin, Mez­zo­so­pran), Sven­ja Kohl­mann (Erzäh­le­rin, Vio­li­ne) und Andrea Kra­mer-Roder­mund (Kla­vier), die klei­nen und gro­ßen Kon­zert­be­su­cher so kurz vor Weih­nach­ten in die Welt der Wald­be­woh­ner. Im Mit­tel­punkt steht das Eich­hörn­chen Alma, das auf sei­ner anfangs aus­sicht­lo­sen Suche nach dem „Sing­glöck­chen“ Hil­fe bei den unter­schied­lichs­ten Wald­be­woh­nern sucht. Stets beglei­tet von den klei­nen Kon­zert­be­su­chern ver­sucht Alma, das Geheim­nis um das „Sing­glöck­chen“ zu lösen. Durch ihre akti­ve Unter­stüt­zung hel­fen die Kin­der, Alma vor Schnee­sturm, Regen oder Don­ner zu beschüt­zen. Zum guten Schluss wer­den alle gemein­sam Gast bei einem ganz beson­de­ren Fest in einem ganz beson­de­ren Stall sein.

Neben bekann­ten Weih­nachts­lie­dern zum Mit­sin­gen wie „Stern über Beth­le­hem“, „Schnee­flöck­chen, Weiß­röck­chen“, oder „Stil­le Nacht“ las­sen Wer­ke von Beet­ho­ven, Strauss oder Bach das Publi­kum für eine knap­pe Stun­de den Stress des All­tags ver­ges­sen. Gemein­sam mit den Kleins­ten bege­ben sich auch die Erwach­se­nen auf eine musi­ka­lisch phan­ta­sie­vol­le Rei­se.

Beginn die­ses vor­weih­nacht­li­chen Nach­mit­ta­ges in der Aula des Rivi­us Gym­na­si­ums ist um 15:30 Uhr.

Kar­ten sind im Vor­ver­kauf kos­ten­los in der Tou­rist-Infor­ma­ti­on (Köl­ner Stra­ße 9) erhält­lich. Die Besu­cher­zahl ist jedoch begrenzt. Ob eine Tages­kas­se geöff­net wird, steht noch nicht fest.

Es gilt die 3G-Regel. Von der Nach­weis­pflicht befreit sind Kin­der bis zum 14. Lebens­jahr, sowie Schüler/innen über 14 Jah­ren mit Schü­ler­aus­weis.

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