Im Kreis Olpe gilt ab kommenden Freitag, 11. Juni, die Inzidenzstufe 1. Diese Stufe gilt für Kreise und kreisfreie Städte mit Inzidenzwerten von 35 oder weniger. Damit profitieren die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Olpe von weiteren Lockerungen. Da auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, gelten insbesondere folgende Regelungen.

  • Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.
  • In der Kinder- und Jugendarbeit sind Gruppenangebote innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
  • Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb mit Gesang/Blasinstrumenten kann auch im Innenbereich mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt. Für Proben im Außenbereich sind keine negativen Tests erforderlich.
  • Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen ohne Negativtestnachweise möglich.
  • Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen.
  • Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und negativen Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests möglich.
  • Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés, Kantinen, Mensen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist im Außen- und Innenbereich ohne Test möglich.

Die Geimpften und Genesenen sind den Personen mit Negativtestungen gleichgestellt. Abstands- und Lüftungsregelungen sind weiterhin zu beachten bzw. einzuhalten. Die darauf fußenden und im Rahmen der Eigenverantwortung von den Vereinen erstellten Hygienekonzepte sind weder der örtlichen Ordnungsbehörde noch der Unteren Gesundheitsbehörde vorzulegen.

Ausführliche Informationen zu den Corona-Regeln finden Interessierte auf der Homepage des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) https://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw.

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