Freitag, 24. Januar 2025

Top 5 der Woche

Ähnlich

Räum- und Streu­pflicht im Win­ter

Ange­sichts des anhal­ten­den Win­ter­wet­ters macht die Han­se­stadt Atten­dorn noch ein­mal auf die Räum- und Streu­pflicht der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer auf­merk­sam.

Bei Schnee und Eis­glät­te müs­sen Grund­stücks­be­sit­zer dafür sor­gen, dass die Geh­we­ge, die an ihrem Grund­stück ent­lang­füh­ren, ohne Gefahr benutzt wer­den kön­nen. Mit der Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung hat die Han­se­stadt Atten­dorn die­se Rei­ni­gungs­pflicht auf die Eigen­tü­mer der an sie angren­zen­den Grund­stü­cke über­tra­gen. Das bedeu­tet, dass die Eigen­tü­mer die Geh­we­ge und auch eini­ge Fahr­bahn­ab­schnit­te gera­de jetzt bei die­sen Wit­te­rungs­ver­hält­nis­sen von Schnee und Eis grund­sätz­lich frei­hal­ten müs­sen.

In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefal­le­ner Schnee und ent­stan­de­ne Glät­te sind unver­züg­lich nach Been­di­gung des Schnee­fal­les bzw. nach dem Ent­ste­hen der Glät­te zu besei­ti­gen. In der Nacht gefal­le­ner Schnee und ent­stan­de­ne Glät­te muss werk­tags bis 7.00 Uhr, an Sonn- und Fei­er­ta­gen bis 9.00 Uhr des fol­gen­den Tages besei­tigt wer­den.

Soll­te es durch man­gel­haf­ten Win­ter­dienst etwa zu Stür­zen oder Kno­chen­brü­chen kom­men, kön­nen bei den Anlie­gern Scha­dens­er­satz- oder Schmer­zens­geld­for­de­run­gen gel­tend gemacht wer­den. Außer­dem ris­kie­ren Grund­stücks­be­sit­zer ein Buß­geld­ver­fah­ren der Han­se­stadt Atten­dorn.

Infos zur Sat­zung gibt es auf der Home­page der Han­se­stadt Atten­dorn www.attendorn.de in der Rubrik Rat­haus/Orts­rech­t/­Bau- und Stra­ßen­we­sen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Beliebte Beiträge