Samstag, 15. Februar 2025

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Gene­ra­tio­nen­park­plät­ze in Atten­dorn

Auf­merk­sa­men Auto­fah­rern in Atten­dorn sind die neu­en Schil­der bei der Park­platz­su­che sicher schon auf­ge­fal­len. Die Han­se­stadt Atten­dorn hat eini­ge der Park­flä­chen des neu­ge­stal­te­ten Klos­ter­plat­zes als  Gene­ra­tio­nen­park­plät­ze aus­ge­wie­sen.

Doch man­chem Fahr­zeug­füh­rer wird sich die Bedeu­tung die­ses nicht­amt­li­chen Zusatz­zei­chens trotz der auf­ge­brach­ten Logos mög­li­cher­wei­se nicht ohne wei­te­res erschlie­ßen.

Ein Gene­ra­tio­nen­park­platz ist ein „Sozi­al­park­platz“ ins­be­son­de­re für älte­re Men­schen, die sich auf eige­nen Füßen nicht mehr ohne eine Begleit­per­son, einen Rol­la­tor oder Geh­stock bewe­gen kön­nen. Oder für Fami­li­en, die mit Kin­dern unter­wegs sind und einen Kin­der­wa­gen, Drei­rad oder Rol­ler und viel­leicht noch den schwe­ren Ein­kauf dabei haben.

Damit ist ein Per­so­nen­kreis ange­spro­chen, für wel­chen die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung kei­ne beson­de­ren Aus­nah­men im Hin­blick auf ein berech­tig­tes Par­ken mit Son­der­aus­weis wie zum Bei­spiel bei Schwe­be­hin­der­ten oder aber bei Anwoh­nern vor­ge­se­hen hat. Das Ver­kehrs­schild „Gene­ra­tio­nen­park­platz“ soll eine „Grau­zo­ne“ zwi­schen einem Behin­der­ten- und dem jeder­mann zugäng­li­chen Park­platz abde­cken. Doch das neue Schild braucht frei­wil­li­ge Akzep­tanz. „Sozia­le Kon­trol­le“ heißt das Schlag­wort.

Karl-Josef Ham­mer, Lei­ter des Ord­nungs­am­tes der Han­se­stadt Atten­dorn, erläu­tert: „Das Zusatz­zei­chen Gene­ra­tio­nen­park­platz soll als Appell ver­stan­den wer­den und bedarf einer beson­de­ren Grund­hal­tung der gegen­sei­ti­gen Rück­sicht­nah­me aller Ver­kehrs­teil­neh­mer. Wer künf­tig bei der Suche nach einem Platz für sein Fahr­zeug auf einen frei­en Gene­ra­tio­nen­park­platz trifft und kei­ne beson­de­ren Umstän­de gel­tend machen kann, soll­te im Inter­es­se sei­ner Mit­men­schen mit den oben näher beschrie­be­nen Bedar­fen auf die Nut­zung ver­zich­ten. Der Gene­ra­tio­nen­park­platz ist in gewis­ser Wei­se das Pen­dant im ruhen­den Ver­kehr zum „Shared Space“-Konzept im flie­ßen­den Ver­kehr im ver­kehrs­be­ru­hig­ten Geschäfts­be­rei­chen (T‑20-Zone) wie zum Bei­spiel in Nie­ders­te Stra­ße und Ennes­ter Stra­ße, bei dem von Auto­fah­rern und Fuß­gän­gern eben­falls gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me im Inter­es­se eines funk­tio­nie­ren­den und siche­ren Ver­kehrs­ab­lau­fes erwar­tet wird.“

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