Aufmerksamen Autofahrern in Attendorn sind die neuen Schilder bei der Parkplatzsuche sicher schon aufgefallen. Die Hansestadt Attendorn hat einige der Parkflächen des neugestalteten Klosterplatzes als  Generationenparkplätze ausgewiesen.

Doch manchem Fahrzeugführer wird sich die Bedeutung dieses nichtamtlichen Zusatzzeichens trotz der aufgebrachten Logos möglicherweise nicht ohne weiteres erschließen.

Ein Generationenparkplatz ist ein „Sozialparkplatz“ insbesondere für ältere Menschen, die sich auf eigenen Füßen nicht mehr ohne eine Begleitperson, einen Rollator oder Gehstock bewegen können. Oder für Familien, die mit Kindern unterwegs sind und einen Kinderwagen, Dreirad oder Roller und vielleicht noch den schweren Einkauf dabei haben.

Damit ist ein Personenkreis angesprochen, für welchen die Straßenverkehrsordnung keine besonderen Ausnahmen im Hinblick auf ein berechtigtes Parken mit Sonderausweis wie zum Beispiel bei Schwebehinderten oder aber bei Anwohnern vorgesehen hat. Das Verkehrsschild „Generationenparkplatz“ soll eine „Grauzone“ zwischen einem Behinderten- und dem jedermann zugänglichen Parkplatz abdecken. Doch das neue Schild braucht freiwillige Akzeptanz. „Soziale Kontrolle“ heißt das Schlagwort.

Karl-Josef Hammer, Leiter des Ordnungsamtes der Hansestadt Attendorn, erläutert: „Das Zusatzzeichen Generationenparkplatz soll als Appell verstanden werden und bedarf einer besonderen Grundhaltung der gegenseitigen Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer. Wer künftig bei der Suche nach einem Platz für sein Fahrzeug auf einen freien Generationenparkplatz trifft und keine besonderen Umstände geltend machen kann, sollte im Interesse seiner Mitmenschen mit den oben näher beschriebenen Bedarfen auf die Nutzung verzichten. Der Generationenparkplatz ist in gewisser Weise das Pendant im ruhenden Verkehr zum „Shared Space“-Konzept im fließenden Verkehr im verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen (T-20-Zone) wie zum Beispiel in Niederste Straße und Ennester Straße, bei dem von Autofahrern und Fußgängern ebenfalls gegenseitige Rücksichtnahme im Interesse eines funktionierenden und sicheren Verkehrsablaufes erwartet wird.“

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