Dem Kreis Olpe ist erstmals der Fall eines Quarantänebruchs während der Corona-Virus-Epidemie bekannt geworden. Da ein solches Verhalten nach dem Infektionsschutzgesetz einen Straftatbestand darstellen kann, wurde der Fall den Ermittlungsbehörden übergeben.

Es handelt sich um eine Mitarbeiterin des Kreises Olpe, die zwei Tage vor Ablauf einer festgesetzten Quarantäne, die man wegen eines Kontaktes zu einer infizierten Person angeordnet hatte, ihren Arbeitsplatz im Kreishaus aufsuchte. Da die Mitarbeiterin zu diesem Zeitpunkt zwar symptomfrei aber möglicherweise doch Virusträgerin war, wurden vorsichtshalber fünf Kolleginnen, zu denen sie an diesem Tag Kontakt hatte, in häusliche Quarantäne geschickt.

In diesem Zusammenhang erinnert Landrat Frank Beckehoff noch einmal daran, wie wichtig es ist, die Quarantäneregeln einzuhalten. „Quarantänebruch ist kein Kavaliersdelikt. Die angeordneten Maßnahmen haben schließlich das Ziel, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Mitmenschen zu schützen. Ein Verstoß gegen die Quarantänebestimmungen kann daher strafrechtlich geahndet werden und wird in jedem Fall entsprechend verfolgt.“

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