Wegen der anhaltenden Dynamik bei der Ausbreitung der Geflügelpest mit weiteren Ausbrüchen und Verdachtsfällen in Südwestfalen hat das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf (MULNV) am 25. März per Erlass verfügt, dass das Geflügel in den Regierungsbezirken Münster und Arnsberg – und damit auch im gesamten Kreis Olpe – aufgestallt werden muss.
„Die Aufstallung von Geflügel minimiert das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln“, erläutert Kreisveterinärdirektor Christian Kaiser vom Veterinäramt Olpe. „Oberste Priorität hat der Schutz der Nutzgeflügelbestände. Die Geflügelpest, die für Menschen ungefährlich ist, ist für Hühner und Puten hochansteckend und meist sehr schnell tödlich. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch vergehen in der Regel nur wenige Stunden bis Tage.“
Der Amtstierarzt appelliert deshalb an alle Geflügelhalter im Kreis Olpe, ihre Tiere genau zu beobachten und Verdachtsfälle dem Veterinäramt sofort zu melden und über unklare Krankheits- oder Todesfälle bei Geflügel zu informieren. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die Tiere dann schnellstmöglich auf Geflügelpest untersuchen, um gegebenenfalls eine weitere Verbreitung zu verhindern. Wichtig ist zudem, dass Wildvögeln der Zugang zu Futter, Einstreu und Gegenständen versperrt wird. Außerdem müssen Geflügelhalter darauf achten, dass ihre Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem wildlebende Vögel Zugang haben.
Weitere Informationen zur Geflügelpest, zum Seuchengeschehen und zu Schutzmaßnahmen stellt das Veterinäramt des Kreises Olpe auf www.kreis-olpe.de zur Verfügung.
Noch ein Hinweis des Amtstierarztes zum Osterfest: Der Verzehr von Eiern aus eigener Geflügelhaltung ist auch in der Sperr- und Beobachtungszone ohne gesundheitliche Gefahr möglich.