Der Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg will seine aus dem Jahr 2007 stammende Finanzsatzung an veränderte Rahmenbedingungen anpassen. Bei einer Sondersynode am 20. September wurde ein erster Entwurf vorgestellt. Ziel war es, die reformierte Satzung im November 2024 zu verabschieden. Als Reaktion auf den erheblichen Beratungs- und Informationsbedarf, der bei der Tagung im Ev. Gymnasium Meinerzhagen erkennbar wurde, hat der Kreissynodalvorstand den Fahrplan geändert. Die Satzungsreform soll nun bei der Frühjahrstagung der Kreissynode am 24. Mai 2025erabschiedet werden. Danach könnte sie, wie geplant, im Januar 2026 in Kraft treten.
Bis zur Synode im Mai nächsten Jahres soll die Zeit nun intensiv genutzt werden, damit man dort eine fundierte Entscheidung treffen kann. Wie der Kreissynodalvorstand in seiner Sitzung nach der Synode festlegte, soll es nun eine Phase geben, in der alle Gemeinde in den Kooperationsräumen noch einmal intensiv miteinander überlegen, rechnen und planen können. Alle daraus folgenden Anmerkungen, Ideen und Fragen werden dann gesammelt und in der Arbeitsgruppe besprochen, die für die Vorlagenerstellung des Finanzsatzung zuständig ist. Die Kommission soll zu diesem Zweck auch erweitert werden, damit jeder Kooperationsraum vertreten ist.
In der Synode am Freitag wurden bereits verschiedene Vorschläge vorgestellt. So soll unter anderem die Zukunft der Pfarrbesoldung und den Vorwegabzug für die Bauunterhaltung (soll entfallen) neu geregelt werden.
Grundsätzlich geht es darum, die Verteilung der Kirchensteuereinnahmen zwischen dem Kirchenkreis und den Gemeinden neu zu regeln. „Die Satzung bildet den Rahmen für diese Verteilung. Da sich die Rahmenbedingungen verändert haben, muss die Satzung angepasst werden“, erläuterte Bernd Göbert, Verwaltungsleiter des Kreiskirchenamtes Sauerland-Hellweg. Eine tiefgreifende Änderung betrifft die Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Bislang bringen die Gemeinde das Geld auf und erhalten eine Erstattung über die Pfarrbesoldungspauschale. Künftig soll die Besoldung zentral über den Kirchenkreis erfolgen.
Die angestrebte Neuregelung geht auf den Personalmangel im Bereich „Verkündigung und Seelsorge“ zurück. „Dadurch landen viele Aufgaben auf Kreiskreisebene“, erläuterte Bernd Göbert. Deshalb sei es notwendig die Satzung in diesem Punkt anzupassen. Die Regelung bietet aus Sicht von Bernd Göbert Vorteile für Gemeinden, die sich eine Pfarrstelle teilen. Sie müssten dann die jeweiligen Anteile nicht mehr in ihren Budgets berechnen und abbilden. Das vereinfache die Haushaltsführung. An der Besetzung der Pfarrstellen solle sich nichts ändern. Sie werde weiter in den Händen der Gemeinden liegen.
„Unsere Arbeit als Pfarrer wird immer stärker auf den Kirchenkreis verlagert“, sagte Pfarrer Steffen Pogorzelski in der anschließenden Diskussion. Da tauche dann wieder die grundsätzliche Frage auf: „Machen wir lieber gute Gemeindearbeit vor Ort oder versorgen wir nur die Fläche?“ Auch an der geplanten Neuverteilung der Kirchensteuer entzündete sich eine Diskussion. Bislang erfolgt die Zuweisung nach einem Schlüssel, dem die Anzahl der Gemeindeglieder und der
Gemeindefläche zugrunde liegt. Der Satzungsentwurf sieht vor, die Anzahl der Gemeindeglieder als Grundlage zu nehmen. Dazu soll die Sonderzuweisung „Diaspora“ für die flächenmäßig größte Gemeinde Attendorn-Lennestadt kommen. Denn 40% der gesamten Fläche des Kirchenkreises entfällt auf diese eine Kirchengemeinde. Auch für die Erhaltung von Gebäuden könnte es Sonderzuweisungen geben.
Weitere Veränderungen betreffen die Tageseinrichtungen für Kinder und die Jugendarbeit. Bislang werden die Kitas nach Synodenbeschluss pro Gruppe bezuschusst. Die Neuregelung sieht vor, diesen Zuschuss als Zuweisung in der Satzung zu verankern. Diese Zuweisung könnte bis zu 30 Prozent des Trägeranteils betragen. Ebenso sollen die Mittel für die Jugendarbeit als dynamisierte Zuweisung in der neuen Satzung festgeschrieben werden. Zudem soll die bisherige unterschiedliche Bezuschussung pro Stelle aufgehoben und eine gleiche Förderung aller CVJMs eingeführt werden.
Weitere Anpassungen könnten auch das Diakonische Werk im Kirchenkreis betreffen. Ziel ist es, die Grundlagen der Finanzierung diakonischer Aufgaben transparenter zu gestalten. Das könne über ein Budget oder eine Bedarfsdeckung geschehen.
„Die Veränderungen sind notwendig, um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen“, stellte Greta Bappert, Vorsitzende des Finanzausschusses, in einer ausführlichen Wortmeldung fest. „Aber es ist noch nicht ganz rund.“ Sie schlug vor, für jede Gemeinde eine Musterberechnung zu erstellen.
Olaf Krähahn, Leiter des Regionalteams Lüdenscheid-Plettenberg, hatte die Veränderungen zuvor am Beispiel der Erlöserkirchengemeinde basierend auf dem Gemeindehaushalt 2024, erläutert. Er appellierte anschließend: „Wir wollen mit der neuen Satzung Kirche nicht abbrechen, sondern für die nächsten 30 bis 40 Jahre zukunftsfest machen.“ Zum Thema der sogenannten „Zukunfts- und Abschiedsgebäude“ sagte Olaf Krähahn, er investiere lieber Geld in Jugendreferenten als in die Instandhaltung von Gebäuden.
Superintendent Dr. Christoph Grote wünschte sich abschließend einen sachlichen Umgang mit der aktuell schwierigen Lage. „Wir sollten keine Horrorszenarien aufbauen.“ Mit dem Pfarrerinnenund Pfarrermangel und dem belastenden Gebäudebestand müsse nüchtern umgegangen werden.
Im Gegensatz zum Hauptthema der Sondersynode – der Vorlage der neuen Finanzsatzung – benötigte die Genehmigung des Schutzkonzeptes des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg zur Prävention sexualisierter Gewalt kaum Zeitaufwand. Zu der entsprechenden Vorlage gab es keine Einwände. Über die Wichtigkeit und Dringlichkeit des Konzeptes waren sich die Synodalen voll und ganz einig. Das Schutzkonzept wurde so einstimmig – ohne Gegenstimme oder Enthaltung – von der Synode verabschiedet. Es tritt damit ab sofort in Kraft und wird zeitnah veröffentlicht.