Am Donnerstag tritt das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Nach der Einführung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ist dies ein weiterer wichtiger Meilenstein für eine moderne Einwanderungspolitik. Mit dem Gesetz wird es künftig möglich sein, neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit anzunehmen oder bei der Einbürgerung in Deutschland die erste Staatsangehörigkeit zu behalten. Außerdem soll die Einbürgerung für gut integrierte Menschen künftig bereits nach fünf statt acht Jahren Aufenthalt in Deutschland möglich sein.
Für die Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari (SPD) ist dies ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, denn: „Derzeit leben rund 5,3 Millionen Menschen in Deutschland, die seit mehr als zehn Jahren hier leben und bestens integriert sind – aber noch keinen deutschen Pass haben. Grund dafür ist in vielen Fällen das veraltete Staatsangehörigkeitsrecht, das die Einbürgerung für zugewanderte Fachkräfte schlicht unattraktiv macht. Um Deutsche zu werden, mussten sie bisher ihre erste Staatsangehörigkeit aufgeben. Das ist für viele eine hohe Hürde, die wir mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht abbauen. Das Gesetz ist deshalb ein wichtiger Meilenstein und schafft die richtigen Rahmenbedingungen, um Deutschland als Einwanderungsland für qualifizierte Fachkräfte attraktiv zu machen.
Während der Verhandlungen wurde der Gesetzentwurf von CDU/CSU und AfD heftig kritisiert – man „verramsche damit die deutsche Staatsbürgerschaft“, hieß es etwa aus den Reihen der CSU. Warum das Unsinn ist, erklärt die Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari: „Dieses Gesetz richtet sich nicht gegen irgendjemanden, sondern gegen Menschen, die seit vielen Jahren rechtstreu in Deutschland leben, arbeiten und Deutsch sprechen. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und Wirtschaft – diese Menschen verdienen es, auch rechtlich anerkannt zu werden“.
Die Einbürgerung bleibe zudem an strenge Kriterien geknüpft, so Baradari: „Die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und das Bekenntnis zu den Werten unseres Grundgesetzes bleiben Voraussetzung für die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft und werden mit dem Gesetz noch konkreter gefasst. Es ist ganz klar: Wer sich nicht zu unseren freiheitlich-demokratischen Werten bekennt, wer in einer Mehrehe lebt oder wer sich rassistisch, antisemitisch oder in anderer Weise menschenverachtend verhält, wird nicht eingebürgert. Die Einbürgerung kann sogar nach zehn Jahren rückwirkend wieder zurückgenommen werden.
Mit der Mehrstaatigkeit wird auch die Lebensleistung der ersten Generation der so genannten Gastarbeiter anerkannt, die in einem erleichterten Verfahren eingebürgert werden können.
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