Protokoll eines Augenscheins und Anordnung an Erben Ebbert Höffer, den Mühlengrabens-Stau zu beseitigen (1685)
Im Rechtsstreit Kloster Ewig gegen Erben Ebbert Höffer erscheint auf Ladung die Miterbin Elisabeth Höffer. Auf Antrag des Paters Prokurator des Klosters Ewig besichtigen die Gerichtsschöffen Bürgermeister Diethrich Zeppenfeldt und Kämmerer Georg Keyßge mit Gerichtsschreiber Peter Eulhoff und weiteren Zeugen die Sperrung des Wasserlaufs zwischen Blankenroder und Ewiger Mühle. Hintergrund: Der von Ebert Höffer verursachte Mühlenstau führte zu stehendem Wasser und damit Beschädigung der oberhalb liegenden Ewiger Mühle. Durch den Stau konnte das Wasser nicht wie üblich abfließen, was zu Beeinträchtigungen des Mühlenbetriebs führte.
Entscheidung: Den Erben Höffer wird auferlegt, den Mühlenstau zu beseitigen; der Wasserlauf soll wieder frei fließen, um Wartung und Betrieb der Ewiger Mühle sicherzustellen.
Beglaubigung und Dokumentation: Unterschriften von Lambert Bischopinck (kurfürstlicher Gograf) und Christopher Zeppenfeldt (Gerichtsschreiber). Zusätzlich: Vermerk der Zustellung an Christoffer Höffer am 16.10.1685. Eine sogenannte ocularis inspectio (Beobachtung vor Ort) dokumentiert den Zustand des Wasserlaufs zwischen Blankenroder und Ewiger Mühle sowie die Besitzverhältnisse der Mühleninhaber (Ebbert Höffer als Besitzer in Blankenrode).
Spätere Beglaubigung: 21.02.1803 durch Joanvahrs, Hessischer Gograf und Richter, dass die Abschrift mit der Urschrift im Archiv der Canonie Ewig übereinstimmt. Auf dem Dokument befindet sich ein rotes Lacksiegel.
Historischer Kontext und Bedeutung: Der Fall veranschaulicht, wie Wassergräben (Mühlengraben) und Mühlenstandorte rechtlich verknüpft waren und wie Konflikte zwischen Klöstern, Bürgern und lokalen Behörden um Wasserführung und Nutzungsrechte ausgetragen wurden. Die Auseinandersetzung zeigt, wie Klöster als maßgebliche Wasserrechtsinstanzen agierten und Eingriffe in lokale Bau- bzw. Betriebspläne reglementierten. Wasserschäden im Winter hatten unmittelbare wirtschaftliche Folgen für Mühlenbetriebe, die lokale Landwirtschaft und das Handwerk. Diese Archivalie bietet einen anschaulichen Blick auf die Komplexität von Wasserrechten und Mühlenbau im späten 17. Jahrhundert in Attendorn.
Die spätere Beglaubigung durch Joanvahrs stärkt die Provenienz der Archivalie und verankert ihre Authentizität im Archivgut. Wie auch die Urkunde A 9, mit der sie inhaltlich unmittelbar verknüpft ist, hat sie offensichtlich die Stadtbrände im Archiv des Klosters Ewig (heute im Landesarchiv) überstanden und wurde danach aufgrund der lokalen Bedeutung und zur Wiederherstellung städtischer Unterlagen abermals als beglaubigte Urkunde den städtischen Urkunden hinzugefügt. Die archivarische Dokumentation illustriert, wie historische Rechtsakten in Form von Urkunden über Jahrhunderte hinweg weitergegeben, geprüft und in modernen Archivalien verankert wurden, inklusive der Praxis von Beglaubigungen und Siegeln.





