Freitag, 04. April 2025

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E‑S­coo­ter-Fah­rer ohne gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz unter­wegs

Wäh­rend einer Ver­kehrs­kon­trol­le im Graf­weg ist Poli­zei­be­am­ten am Mon­tag (15. April) gegen 14:30 Uhr ein E‑S­coo­ter-Fah­rer auf­ge­fal­len: Die­ser befuhr die Stra­ße mit sei­nem Elek­tro­kleinst­fahr­zeug und einem schwar­zen Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen. Dabei ist „schwarz­fah­ren“ seit dem 1. März nicht mehr erlaubt, denn die Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen sind in die­sem Ver­si­che­rungs­jahr sind blau. Die Poli­zei­be­am­ten wie­sen den 27-Jäh­ri­gen dar­auf hin, dass er ohne einen gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz sei­nen E‑Scooter im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum führ­te. Sie unter­sag­ten die Wei­ter­fahrt und schrie­ben eine ent­spre­chen­de Anzei­ge.  

Die Poli­zei weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass in der Regel auch Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge über einen Ver­si­che­rungs­schutz ver­fü­gen müs­sen, wenn sie im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum geführt wer­den. Zudem gel­ten grund­sätz­lich für das Füh­ren von E‑Scootern die glei­chen Pro­mil­le­gren­zen und Vor­schrif­ten wie für Auto­fah­rer. Dane­ben besteht übli­cher­wei­se eine Ver­si­che­rungs­pflicht und die Scoo­ter müs­sen über eine gül­ti­ge Betriebs­er­laub­nis ver­fü­gen. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es hier: https://polizei.nrw/e‑scooter.

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