Freitag, 22. November 2024

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Boosterimpfung drei Monate nach Grundimmunisierung möglich

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Das Land NRW hat mit Erlass vom 23. Dezember 2021 den zeitlichen Mindestabstand zwischen der Corona-Grundimmunisierung und der Auffrischungsimpfung auf mindestens drei Monate festgelegt. Dadurch soll mehr Menschen eine schnelle Auffrischungsimpfung ermöglicht und die Ausbreitung der Omikron-Variante gebremst werden.

Der Kreis Olpe wird die Regelung in seinem Impfzentrum ab sofort umsetzen. Eine Boosterimpfung können nur volljährige Personen erhalten.

Zusatz für Printmedien:

Nächster Öffnungstag des Impfzentrums für Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahre ist Donnerstag, 30. Dezember, 14 bis 18 Uhr. Für Minderjährige nur mit Terminbuchung über www.kreis-olpe.de/impfung.

Zusatz für Onlinemedien:

Das Impfzentrum ist heute, 23. Dezember 2021, von 14 bis 18 Uhr für Erwachsene und Kinder ab zwölf Jahre geöffnet. Verwendet wird ausschließlich der Impfstoff von Biontech.

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