Mittwoch, 05. Februar 2025

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Hil­fe­an­ge­bot an Oster­feu­er­ver­ei­ne

Die Atten­dor­ner Oster­feu­er­ver­ei­ne hat­ten in den zurück­lie­gen­den Wochen begon­nen, für die dies­jäh­ri­gen Oster­feu­er Brenn­ma­te­ri­al zusam­men­zu­tra­gen. Bekann­ter­wei­se ist nach den Bestim­mun­gen der Ver­ord­nung zum Schut­ze von Neu­in­fi­zie­run­gen mit dem Coro­na­vi­rus des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len in die­sem Jahr das Abbren­nen von Oster­feu­ern unter­sagt. Eben­so hat die Lan­des­re­gie­rung mit Erlass vom 03.04.2020 in den letz­ten Tagen klar­ge­stellt, dass auch die Ent­sor­gung des Brenn­ma­te­ri­als für die Oster­feu­er durch Ver­bren­nen außer­halb der Durch­füh­rung der übli­chen Oster­feu­er unzu­läs­sig ist. Vor die­sem Hin­ter­grund bie­tet die Han­se­stadt Atten­dorn an, das Brenn­ma­te­ri­al über den Städ­ti­schen Bau­be­triebs­hof häck­seln und der schad­lo­sen Ent­sor­gung zufüh­ren zu las­sen. Die inter­es­sier­ten Oster­feu­er­ver­ei­ne mögen ent­spre­chen­den Bedarf beim Amt für öffent­li­che Ord­nung anzei­gen.

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