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Jugendlicher nach Alleinunfall leicht verletzt

Am Sonntag (01. März) ereignete sich um 16:40 Uhr ein Verkehrsunfall in Weringhausen. Ein 16-Jähriger hatte ausgangs einer Kurve aus bislang unbekannter Ursache die Kontrolle über seinen Motorroller verloren. Er stürzte und zog sich dabei leichte Verletzungen zu. Der Rettungsdienst brachte den Jugendlichen zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus. An dem Motorroller entstand ein geschätzter Sachschaden im mittleren dreistelligen Eurobereich.

Im Verlauf der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass sich durch technische Veränderungen an dem Motorroller möglicherweise eine Fahrerlaubnispflicht ergeben hat. Da der Jugendliche jedoch nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung war, wird nun auch wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ ermittelt. Der Motorroller wurde sichergestellt.

Darüber hinaus stellten die Beamten auch einen möglichen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. An dem Motorroller war kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei eindringlich auch auf den Termin für den Wechsel des Versicherungsjahres hin. Ab dem 01. März benötigen Fahrzeuge wie Kleinkrafträder, Mofas, E-Scooter, Segways und Elektrokleinfahrzeuge einen neuen Versicherungsvertrag mit einem neuen Versicherungskennzeichen. Die Kennzeichenfarben wechseln in jedem Jahr. Seit dem Monatswechsel dürfen nur noch schwarze Kennzeichen an den Fahrzeugen montiert sein. Zusammen mit der Versicherungsbescheinigung bilden sie den Nachweis für einen gültigen Versicherungsvertrag.

Verstöße sind keine Kavaliersdelikte. Sie werden nach dem Gesetz als Straftaten eingestuft. Und nicht nur das: Auch bei Unfällen kann es teuer werden – nämlich dann, wenn keine Versicherung für die Schäden aufkommt.

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