Mittwoch, 30. April 2025

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Fuß­gän­ger­brü­cke Neu-Lis­ter­nohl noch­mals vor­über­ge­hend gesperrt

Asphalt muss ent­fernt wer­den

Die Fuß­gän­ger­brü­cke Neu-Lis­ter­nohl, die vom Atten­dor­ner Orts­teil Neu-Lis­ter­nohl aus die L 539 über­quert, muss in der Zeit vom 5. bis vor­aus­sicht­lich 9. Mai 2025 erneut gesperrt wer­den. Grund hier­für sind wei­ter­füh­ren­de Unter­su­chun­gen, die durch ein Fach­bü­ro emp­foh­len wur­den.

Aktu­el­le Erkennt­nis­se haben erge­ben, dass eine genaue­re Über­prü­fung der inne­ren Stahl­be­weh­rung erfor­der­lich ist. Um die­se zu prü­fen, muss zunächst die vor­han­de­ne Asphalt­schicht voll­stän­dig abge­tra­gen wer­den. Anschlie­ßend wird auf der frei­ge­leg­ten Beton­ober­flä­che mit einem spe­zi­el­len elek­tri­schen Mess­ver­fah­ren der Zustand der Beweh­rung unter­sucht und bewer­tet.

Wäh­rend der Sperr­zeit ist die Brü­cke für den Fuß- und Rad­ver­kehr nicht nutz­bar. Die Han­se­stadt Atten­dorn bit­tet alle Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer, auf eine alter­na­ti­ve Stre­cke über den Big­ge­weg und Damm­weg in Neu-Lis­ter­nohl aus­zu­wei­chen, und bedankt sich für das Ver­ständ­nis.

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