Montag, 17. März 2025

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Vol­le Unter­stüt­zung für das Ehren­amt im Sport!

Lan­des­re­gie­rung setzt die Pro­gram­me „För­de­rung der Übungs­ar­beit“ und „1.000 x 1.000 – Aner­ken­nung für den Sport­ver­ein“ fort

Die Staats­kanz­lei teilt mit:
Mit einem Gesamt­vo­lu­men von mehr als 8,8 Mil­lio­nen Euro setzt die Lan­des­re­gie­rung die Pro­gram­me „För­de­rung der Übungs­ar­beit“ und „1.000 x 1.000 – Aner­ken­nung für den Sport­ver­ein“ fort und unter­streicht damit die beson­de­re Bedeu­tung der Ehren­amts­för­de­rung.

„Sport­ver­ei­ne ver­hel­fen uns mit ihren Ange­bo­ten zu einem gesun­den, beweg­ten und freud­vol­len Leben. Enga­gier­te, ob Zeug­wart, Vor­stän­din oder Übungs­lei­ten­de, ver­die­nen unse­re Wert­schät­zung und Unter­stüt­zung“, betont die für Sport und Ehren­amt zustän­di­ge Staat­s­e­kre­tä­rin Andrea Milz.

Wäh­rend mit der För­de­rung der Übungs­ar­beit gezielt der Ein­satz und die Qua­li­fi­zie­rung von Übungs­lei­ten­den in den Ver­ei­nen unter­stützt wird, zielt das Pro­gramm „1.000 x 1.000 – Aner­ken­nung für den Sport­ver­ein“ dar­auf, gesell­schaft­li­ches Enga­ge­ment von Ver­ei­nen wert­zu­schät­zen. Hier­zu wer­den Sport­ver­ei­nen, die sich mit Pro­jek­ten im Ganz­tag oder in Kin­der­gär­ten oder für Nach­hal­tig­keit, Inklu­si­on, Gleich­stel­lung oder Inte­gra­ti­on ein­set­zen, auf Antrag Zuschüs­se in Höhe von bis zu 1.000 Euro gewährt.

„Die vie­len klei­ne­ren Pro­jek­te ent­fal­ten vor Ort gro­ße Wir­kun­gen, die ehren­amt­lich erbrach­ten Leis­tun­gen sind nahe­zu unbe­zahl­bar. Mit unse­ren finan­zi­el­len Hil­fen wol­len wir die­se beson­de­ren Leis­tun­gen aner­ken­nen und unter­stüt­zen“, so Staats­se­kre­tä­rin Andrea Milz.

Anträ­ge für bei­de För­der­pro­gram­me kön­nen ab Mon­tag, 10. Febru­ar 2025, über das För­der­por­tal des Lan­des­sport­bun­des NRW gestellt wer­den (https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite).

Wei­te­re Infos zu den För­der­pro­gram­men hier:
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/foerderprogramm-1000x1000
https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen

Bei Bür­ger­an­fra­gen wen­den Sie sich bit­te an das Ser­vice Cen­ter der Lan­des­re­gie­rung, Tele­fon 0211 837‑1001.

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