Mittwoch, 02. April 2025

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Unfall mit Leicht­kraft­rad – Fah­rer und Bei­fah­rer flüch­ten

Zeu­gen beob­ach­te­ten am spä­ten Sams­tag­abend (30.11.2024) kurz vor Mit­ter­nacht einen Unfall in der Stra­ße “Zu Hildring­hau­sen”.
Vor Ort war ein Leicht­kraft­rad­fah­rer gemein­sam mit sei­nem Sozi­us gestürzt. Als die bei­den sich anschlie­ßend mit dem Leicht­kraft­rad zu Fuß vom Unfall­ort ent­fern­ten, folg­te ihnen ein Zeu­ge. Dabei gelang es dem Zeu­gen schließ­lich, den 20-jäh­ri­gen Bei­fah­rer bis zum Ein­tref­fen der Poli­zei fest­zu­hal­ten.
Der Fah­rer hat­te sich mit dem Leicht­kraft­rad wei­ter ent­fernt und befand sich bei Ein­tref­fen der Beam­ten nicht vor Ort. Erst im wei­te­ren Ver­lauf der Ermitt­lungs- und Fahn­dungs­maß­nah­men tra­fen die Poli­zis­ten den mut­maß­li­chen Fah­rer an. Dabei stell­te sich her­aus, dass er bei der Flucht ver­mut­lich erneut mit sei­nem Zwei­rad gestürzt und es damit zu einem wei­te­ren Unfall gekom­men war.

Der 17-Jäh­ri­ge wies wie sein Bei­fah­rer leich­te Ver­let­zun­gen und eine deut­li­che Alko­ho­li­sie­rung auf. Aus die­sem Grund erfolg­te eine Blut­pro­ben­ent­nah­me und die Poli­zei­be­am­ten fer­tig­ten eine ent­spre­chen­de Anzei­ge.

Dass das Leicht­kraft­rad ver­mut­lich ohne Zulas­sung geführt wur­de, dürf­te dabei eben­falls eine Rol­le im wei­te­ren Ver­fah­ren spie­len. Der Gesamt­scha­den wird zur­zeit im unte­ren vier­stel­li­gen Euro­be­reich ein­ge­schätzt.

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