Donnerstag, 03. April 2025

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Neu­er Fahr­plan für Finanz­satzung

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Bernd Göbert (l.), Ver­wal­tungs­lei­ter des Kreis­kir­chen­am­tes Sau­er­land-Hell­weg, führ­te in die Über­le­gun­gen der neu­en Finanz­sat­zung ein (Foto: EKKLP)

Der Evan­ge­li­sche Kir­chen­kreis Lüden­scheid-Plet­ten­berg will sei­ne aus dem Jahr 2007 stam­men­de Finanz­sat­zung an ver­än­der­te Rah­men­be­din­gun­gen anpas­sen. Bei einer Son­der­syn­ode am 20. Sep­tem­ber wur­de ein ers­ter Ent­wurf vor­ge­stellt. Ziel war es, die refor­mier­te Sat­zung im Novem­ber 2024 zu ver­ab­schie­den. Als Reak­ti­on auf den erheb­li­chen Bera­tungs- und Infor­ma­ti­ons­be­darf, der bei der Tagung im Ev. Gym­na­si­um Mei­nerz­ha­gen erkenn­bar wur­de, hat der Kreis­syn­odal­vor­stand den Fahr­plan geän­dert. Die Sat­zungs­re­form soll nun bei der Früh­jahrs­ta­gung der Kreis­syn­ode am 24. Mai 2025erabschiedet wer­den. Danach könn­te sie, wie geplant, im Janu­ar 2026 in Kraft tre­ten.

Bis zur Syn­ode im Mai nächs­ten Jah­res soll die Zeit nun inten­siv genutzt wer­den, damit man dort eine fun­dier­te Ent­schei­dung tref­fen kann. Wie der Kreis­syn­odal­vor­stand in sei­ner Sit­zung nach der Syn­ode fest­leg­te, soll es nun eine Pha­se geben, in der alle Gemein­de in den Koope­ra­ti­ons­räu­men noch ein­mal inten­siv mit­ein­an­der über­le­gen, rech­nen und pla­nen kön­nen. Alle dar­aus fol­gen­den Anmer­kun­gen, Ideen und Fra­gen wer­den dann gesam­melt und in der Arbeits­grup­pe bespro­chen, die für die Vor­la­gen­er­stel­lung des Finanz­sat­zung zustän­dig ist. Die Kom­mis­si­on soll zu die­sem Zweck auch erwei­tert wer­den, damit jeder Koope­ra­ti­ons­raum ver­tre­ten ist.

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Bei der her­aus­for­dern­den Haupt­the­ma­tik der Syn­ode sah man vie­le nach­denk­li­che und kon­zen­trier­te Gesich­ter unter den Syn­oda­len (Foto: EKKLP)

In der Syn­ode am Frei­tag wur­den bereits ver­schie­de­ne Vor­schlä­ge vor­ge­stellt. So soll unter ande­rem die Zukunft der Pfarr­be­sol­dung und den Vor­weg­ab­zug für die Bau­un­ter­hal­tung (soll ent­fal­len) neu gere­gelt wer­den.

Grund­sätz­lich geht es dar­um, die Ver­tei­lung der Kir­chen­steu­er­ein­nah­men zwi­schen dem Kir­chen­kreis und den Gemein­den neu zu regeln. „Die Sat­zung bil­det den Rah­men für die­se Ver­tei­lung. Da sich die Rah­men­be­din­gun­gen ver­än­dert haben, muss die Sat­zung ange­passt wer­den“, erläu­ter­te Bernd Göbert, Ver­wal­tungs­lei­ter des Kreis­kir­chen­am­tes Sau­er­land-Hell­weg. Eine tief­grei­fen­de Ände­rung betrifft die Besol­dung der Pfar­re­rin­nen und Pfar­rer. Bis­lang brin­gen die Gemein­de das Geld auf und erhal­ten eine Erstat­tung über die Pfarr­be­sol­dungs­pau­scha­le. Künf­tig soll die Besol­dung zen­tral über den Kir­chen­kreis erfol­gen.

Die ange­streb­te Neu­re­ge­lung geht auf den Per­so­nal­man­gel im Bereich „Ver­kün­di­gung und Seel­sor­ge“ zurück. „Dadurch lan­den vie­le Auf­ga­ben auf Kreis­kreis­ebe­ne“, erläu­ter­te Bernd Göbert. Des­halb sei es not­wen­dig die Sat­zung in die­sem Punkt anzu­pas­sen. Die Rege­lung bie­tet aus Sicht von Bernd Göbert Vor­tei­le für Gemein­den, die sich eine Pfarr­stel­le tei­len. Sie müss­ten dann die jewei­li­gen Antei­le nicht mehr in ihren Bud­gets berech­nen und abbil­den. Das ver­ein­fa­che die Haus­halts­füh­rung. An der Beset­zung der Pfarr­stel­len sol­le sich nichts ändern. Sie wer­de wei­ter in den Hän­den der Gemein­den lie­gen.

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Das Schutz­kon­zept des Ev. Kir­chen­krei­ses Lüden­scheid-Plet­ten­berg zur Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt wur­de ein­stim­mig – ohne Gegen­stim­me oder Ent­hal­tung – von der Syn­ode ver­ab­schie­det. Es tritt damit ab sofort in Kraft (Foto: EKKLP)

„Unse­re Arbeit als Pfar­rer wird immer stär­ker auf den Kir­chen­kreis ver­la­gert“, sag­te Pfar­rer Stef­fen Pogor­zel­ski in der anschlie­ßen­den Dis­kus­si­on. Da tau­che dann wie­der die grund­sätz­li­che Fra­ge auf: „Machen wir lie­ber gute Gemein­de­ar­beit vor Ort oder ver­sor­gen wir nur die Flä­che?“ Auch an der geplan­ten Neu­ver­tei­lung der Kir­chen­steu­er ent­zün­de­te sich eine Dis­kus­si­on. Bis­lang erfolgt die Zuwei­sung nach einem Schlüs­sel, dem die Anzahl der Gemein­de­glie­der und der
Gemein­de­flä­che zugrun­de liegt. Der Sat­zungs­ent­wurf sieht vor, die Anzahl der Gemein­de­glie­der als Grund­la­ge zu neh­men. Dazu soll die Son­der­zu­wei­sung „Dia­spo­ra“ für die flä­chen­mä­ßig größ­te Gemein­de Atten­dorn-Len­ne­stadt kom­men. Denn 40% der gesam­ten Flä­che des Kir­chen­krei­ses ent­fällt auf die­se eine Kir­chen­ge­mein­de. Auch für die Erhal­tung von Gebäu­den könn­te es Son­der­zu­wei­sun­gen geben.

Wei­te­re Ver­än­de­run­gen betref­fen die Tages­ein­rich­tun­gen für Kin­der und die Jugend­ar­beit. Bis­lang wer­den die Kitas nach Syn­oden­be­schluss pro Grup­pe bezu­schusst. Die Neu­re­ge­lung sieht vor, die­sen Zuschuss als Zuwei­sung in der Sat­zung zu ver­an­kern. Die­se Zuwei­sung könn­te bis zu 30 Pro­zent des Trä­ger­an­teils betra­gen. Eben­so sol­len die Mit­tel für die Jugend­ar­beit als dyna­mi­sier­te Zuwei­sung in der neu­en Sat­zung fest­ge­schrie­ben wer­den. Zudem soll die bis­he­ri­ge unter­schied­li­che Bezu­schus­sung pro Stel­le auf­ge­ho­ben und eine glei­che För­de­rung aller CVJMs ein­ge­führt wer­den.

Wei­te­re Anpas­sun­gen könn­ten auch das Dia­ko­ni­sche Werk im Kir­chen­kreis betref­fen. Ziel ist es, die Grund­la­gen der Finan­zie­rung dia­ko­ni­scher Auf­ga­ben trans­pa­ren­ter zu gestal­ten. Das kön­ne über ein Bud­get oder eine Bedarfs­de­ckung gesche­hen.

„Die Ver­än­de­run­gen sind not­wen­dig, um die Her­aus­for­de­run­gen der Zukunft zu bewäl­ti­gen“, stell­te Gre­ta Bap­pert, Vor­sit­zen­de des Finanz­aus­schus­ses, in einer aus­führ­li­chen Wort­mel­dung fest. „Aber es ist noch nicht ganz rund.“ Sie schlug vor, für jede Gemein­de eine Mus­ter­be­rech­nung zu erstel­len.

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Olaf Kräh­ahn, Lei­ter des Regio­nal­teams Lüden­scheid-Plet­ten­berg, stell­te ver­schie­de­ne Ver­än­de­run­gen anhand von Bei­spie­len dar. Am Ende appel­lier­te er an die Syn­oda­len, bei allen Über­le­gun­gen immer erst an die Inves­ti­ti­on in haupt­amt­li­che Per­so­nen anstatt in Gebäu­de­struk­tu­ren zu den­ken (Foto: EKKLP)

Olaf Kräh­ahn, Lei­ter des Regio­nal­teams Lüden­scheid-Plet­ten­berg, hat­te die Ver­än­de­run­gen zuvor am Bei­spiel der Erlö­ser­kir­chen­ge­mein­de basie­rend auf dem Gemein­de­haus­halt 2024, erläu­tert. Er appel­lier­te anschlie­ßend: „Wir wol­len mit der neu­en Sat­zung Kir­che nicht abbre­chen, son­dern für die nächs­ten 30 bis 40 Jah­re zukunfts­fest machen.“ Zum The­ma der soge­nann­ten „Zukunfts- und Abschieds­ge­bäu­de“ sag­te Olaf Kräh­ahn, er inves­tie­re lie­ber Geld in Jugend­re­fe­ren­ten als in die Instand­hal­tung von Gebäu­den.

Super­in­ten­dent Dr. Chris­toph Gro­te wünsch­te sich abschlie­ßend einen sach­li­chen Umgang mit der aktu­ell schwie­ri­gen Lage. „Wir soll­ten kei­ne Hor­ror­sze­na­ri­en auf­bau­en.“ Mit dem Pfar­re­rin­nen­und Pfar­rer­man­gel und dem belas­ten­den Gebäu­de­be­stand müs­se nüch­tern umge­gan­gen wer­den.

Im Gegen­satz zum Haupt­the­ma der Son­der­syn­ode – der Vor­la­ge der neu­en Finanz­sat­zung – benö­tig­te die Geneh­mi­gung des Schutz­kon­zep­tes des Ev. Kir­chen­krei­ses Lüden­scheid-Plet­ten­berg zur Prä­ven­ti­on sexua­li­sier­ter Gewalt kaum Zeit­auf­wand. Zu der ent­spre­chen­den Vor­la­ge gab es kei­ne Ein­wän­de. Über die Wich­tig­keit und Dring­lich­keit des Kon­zep­tes waren sich die Syn­oda­len voll und ganz einig. Das Schutz­kon­zept wur­de so ein­stim­mig – ohne Gegen­stim­me oder Ent­hal­tung – von der Syn­ode ver­ab­schie­det. Es tritt damit ab sofort in Kraft und wird zeit­nah ver­öf­fent­licht.

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