Freitag, 04. April 2025

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Han­se­stadt Atten­dorn sucht Schieds­per­so­nen

Die Han­se­stadt Atten­dorn sucht enga­gier­te Nach­fol­ge­rin­nen und Nach­fol­ger für die aus­schei­den­den Schieds­per­so­nen. Bewer­bun­gen sind bis zum 20. August 2024 an die Han­se­stadt Atten­dorn zu rich­ten.

Schieds­per­so­nen tra­gen durch ihr Enga­ge­ment wesent­lich zur Ent­las­tung der Gerich­te bei und för­dern den sozia­len Frie­den. Gesucht wer­den Men­schen, die ein hohes Maß an Inte­gri­tät und Unpar­tei­lich­keit mit­brin­gen und über gute kom­mu­ni­ka­ti­ve Fähig­kei­ten sowie Ein­füh­lungs­ver­mö­gen ver­fü­gen.

Schieds­per­so­nen sind kei­ne Rich­ter und fäl­len somit kei­ne Urtei­le, son­dern sie schlich­ten. Durch ihr Ver­hand­lungs­ge­schick kön­nen sie ver­här­te­te Fron­ten auf­bre­chen, um so durch Schlich­tung und Abschluss eines Ver­gleichs gericht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen zu ver­hin­dern. In vie­len Berei­chen des Zivil- und Straf­rechts sind Schlich­tungs­ver­su­che vor einer Schieds­per­son als aner­kann­te Güte­stel­le mit­un­ter sogar zwin­gend vor­ge­se­hen. Das betrifft bei­spiels­wei­se The­men wie Nach­bar­schafts­strei­tig­kei­ten, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che, Miet­an­ge­le­gen­hei­ten, Schmer­zens­geld, aber auch leich­te Kör­per­ver­let­zung, Haus­frie­dens­bruch, Belei­di­gung, Bedro­hung oder Sach­be­schä­di­gung.

Für das Ehren­amt einer Schieds­per­son kön­nen sich Bür­ge­rin­nen und Bür­ger bewer­ben, die das 25. Lebens­jahr voll­endet haben, aber nicht älter als 75 Jah­re alt sind. Zu einer wei­te­ren Vor­aus­set­zung zählt sicher­lich das Ver­hand­lungs­ge­schick und die Fähig­keit zur Streit­schlich­tung. Zudem muss die Fähig­keit zur Beklei­dung öffent­li­cher Ämter erfüllt sein. Das heißt, dass die Inter­es­sier­ten nicht vor­be­straft sein dür­fen oder unter Betreu­ung ste­hen. Außer­dem kann nur eine Per­son Schieds­frau oder Schieds­mann wer­den, die ihren Wohn­sitz in Atten­dorn hat.

Juris­ti­sche Vor­kennt­nis­se sind nicht not­wen­dig – es genü­gen eine aus­ge­präg­te Bereit­schaft zum Zuhö­ren sowie die Fähig­keit, Kon­flik­te zu erken­nen und kon­struk­tiv zu lösen. Zukünf­ti­ge Schieds­per­so­nen wer­den durch das Schieds­amts­se­mi­nar und durch regio­na­le Fort­bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen des Bun­des Deut­scher Schieds­män­ner und Schieds­frau­en e.V. (BDS) aus­ge­bil­det und so auf ihre Auf­ga­be vor­be­rei­tet.

Die Schieds­per­son wird auf die Dau­er von fünf Jah­ren von der Atten­dor­ner Stadt­ver­ord­ne­ten­ver­samm­lung gewählt und anschlie­ßend vom Direk­tor des Amts­ge­rich­tes Olpe ver­ei­digt. Eine Wie­der­wahl ist mög­lich. Schieds­per­so­nen bekom­men die Sach­kos­ten erstat­tet und erhal­ten dar­über hin­aus die Hälf­te der Ver­fah­rens­ge­büh­ren.

Inter­es­sier­te Atten­dor­ne­rin­nen und Atten­dor­ner sind ein­ge­la­den, sich form­los schrift­lich (an: Han­se­stadt Atten­dorn, Amt für öffent­li­che Ord­nung, Köl­ner Stra­ße 12, 57439 Atten­dorn) oder per E‑Mail an ordnungsamt@attendorn.org zu bewer­ben. Für wei­te­re Aus­künf­te steht Dani­ca Struck tele­fo­nisch unter 02722/64–240 oder per E‑Mail an ordnungsamt@attendorn.org zur Ver­fü­gung. 

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