Freitag, 04. April 2025

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Finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei der Erhal­tung und Pfle­ge von Denk­mä­lern

Die Han­se­stadt Atten­dorn unter­stützt gemein­sam mit dem Land NRW Denk­mal­ei­gen­tü­mer bei der Umset­zung klei­ne­rer Pro­jek­te an ihren Denk­mä­lern. Für 2024 ste­hen wie­der För­der­mit­tel zur Ver­fü­gung.

Bau­denk­mä­ler sind ein wich­ti­ger Bestand­teil des kul­tu­rel­len Erbes, auch in der Innen­stadt und auf den Dör­fern Atten­dorns. Bau­denk­mä­ler sind Zeu­gen der Geschich­te und ver­mit­teln Infor­ma­tio­nen zu Städ­te­bau, Archi­tek­tur oder Wohn- und Arbeits­ver­hält­nis­sen ihrer Zeit.

För­der­fä­hig sind Auf­wen­dun­gen für Bau­denk­mä­ler und beweg­li­che Denk­mä­ler sowie bei­spiels­wei­se Aus­ga­ben für Bau­vor­un­ter­su­chun­gen, wis­sen­schaft­li­che Erfor­schung, Erfas­sung und Prä­sen­ta­ti­on. Es ste­hen För­der­gel­der bis zu einer Höhe von jeweils 5.000 Euro zur Ver­fü­gung.

Ab sofort kön­nen alle Denk­mal­ei­gen­tü­mer von einer För­de­rung pro­fi­tie­ren und Unter­stüt­zung bei der Pfle­ge und Erhal­tung ihres Denk­mals bekom­men. För­der­an­trä­ge kön­nen ab sofort gestellt wer­den. Auf der Web­site https://erlebe-attendorn.de/rathaus-aktuell‑2/ fin­den Inter­es­sier­te den För­der­an­trag sowie die aktu­el­len „För­der­richt­li­ni­en für Denk­mal­pfle­ge“.

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