Freitag, 04. April 2025

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Geschwin­dig­keits­mes­sung mit Fol­gen

Beam­te des Ver­kehrs­diens­tes führ­ten am Diens­tag (09.04.2024) eine Geschwin­dig­keits­über­wa­chung im Graf­weg durch. Ein 34-jäh­ri­ger Auto­fah­rer fiel dabei gegen 13:10 Uhr wegen eines Geschwin­dig­keits­ver­sto­ßes auf. Als die Beam­ten den Mann dar­auf­hin anhiel­ten konn­ten sie jedoch noch weit­aus gra­vie­ren­de­re Ver­stö­ße fest­stel­len. Der Fah­rer war näm­lich nicht im Besitz einer gül­ti­gen Fahr­erlaub­nis. Zudem erga­ben sich Ver­dachts­mo­men­te, die auf einen vor­an­ge­gan­ge­nen Dro­gen­kon­sum beim Fahr­zeug­füh­rer hin­deu­te­ten.
Ein vor Ort durch­ge­führ­ter Dro­gen­vor­test bestä­tig­te den Ver­dacht der Poli­zei­be­am­ten.

Dar­auf­hin wur­de der 34-Jäh­ri­ge zur Poli­zei­wa­che gebracht, wo ihm eine Blut­pro­be ent­nom­men wur­de. Der eigent­lich ursäch­li­che Geschwin­dig­keits­ver­stoß dürf­te nun­mehr das gerings­te Pro­blem des Auto­fah­rers sein. Ihn erwar­tet nun u.a. ein Straf­ver­fah­ren wegen “Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis”. Und natür­lich wird er sich bei Bestä­ti­gung durch ein ent­spre­chen­des Labor­gut­ach­ten auch wegen “Fah­ren unter Betäu­bungs­mit­tel­ein­fluss” ver­ant­wor­ten müs­sen.

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