Beamte des Verkehrsdienstes führten am Dienstag (09.04.2024) eine Geschwindigkeitsüberwachung im Grafweg durch. Ein 34-jähriger Autofahrer fiel dabei gegen 13:10 Uhr wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes auf. Als die Beamten den Mann daraufhin anhielten konnten sie jedoch noch weitaus gravierendere Verstöße feststellen. Der Fahrer war nämlich nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Zudem ergaben sich Verdachtsmomente, die auf einen vorangegangenen Drogenkonsum beim Fahrzeugführer hindeuteten.
Ein vor Ort durchgeführter Drogenvortest bestätigte den Verdacht der Polizeibeamten.
Daraufhin wurde der 34-Jährige zur Polizeiwache gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Der eigentlich ursächliche Geschwindigkeitsverstoß dürfte nunmehr das geringste Problem des Autofahrers sein. Ihn erwartet nun u.a. ein Strafverfahren wegen „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Und natürlich wird er sich bei Bestätigung durch ein entsprechendes Laborgutachten auch wegen „Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss“ verantworten müssen.