Am 01.01.2024 wurde es „scharf gestellt“ – das E-Rezept. Seitdem sind Arztpraxen und Apotheken verpflichtet, elektronische Rezepte auszustellen und einzulösen. Die Bundestagsabgeordnete und Kinderärztin Nezahat Baradari sieht darin eine große Erfolgsgeschichte in der Geschichte der oft schleppend verlaufenden Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens: „Es ruckelt zwar hier und da an einigen Stellen, aber inzwischen ist das Feedback sehr positiv. Sowohl die Praxen als auch die Apotheken und die Patienten haben die Lösung gut angenommen und die Gematik, die für den technischen Hintergrund zuständig ist, hat schnell und zuverlässig auf Probleme reagiert.“
Das E-Rezept kann durch Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vor Ort, per App in Verbindung mit eGK und PIN oder per Papierausdruck abgerufen werden. Nun wird auch das Card-Link-Verfahren als vierter Einlöseweg eingeführt. Versicherten, die sich bewusst für eine Versandapotheke entscheiden, wird mit dem CardLink-Verfahren ein Weg eröffnet, ihre elektronischen Rezepte medienbruchfrei und ortsunabhängig einzulösen.
„Der Bund hat über die Gematik schnell eine funktionierende Plattform zur Verfügung gestellt, die ständig weiterentwickelt wird“, so Baradari. Einzelne Probleme mit der zugrundeliegenden Telematikinfrastruktur (TI) habe sie zwar zur Kenntnis genommen, diese seien aber durch private Anbieter verursacht worden und bundesweit sehr begrenzt. Der Ärger der Betroffenen sei verständlich. Aber: „Keine digitale Lösung wird von heute auf morgen perfekt sein. Wer diesen Anspruch hat, wird noch Jahrzehnte bei Stift und Papier bleiben. Auch als Anwenderin in der Praxis bin ich sehr froh, dass es endlich vorangeht. Mit der elektronischen Gesundheitsakte kommen wir der Vision, die wir vor vielen Jahren für unser Gesundheitssystem entwickelt haben, ein großes Stück näher“.