Der Kreis Olpe informiert:
Wer zu den Geburtsjahrgängen 1965 bis 1970 gehört und noch in Besitz eines Führerscheins in Papierform ist, sollte diesen zügig umtauschen.
Hintergrund ist eine EU-Vorschrift, nach der sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, bis zum Jahr 2033 in den EU-einheitlichen Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Dabei ist der Zeitplan gestaffelt.
Rica Sondermann ist Fachserviceleiterin im Fachdienst Straßenverkehr und organisiert den Führerscheinumtausch. Sie erläutert, dass die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 ihre Papier-Führerscheine umtauschen müssen. Nach diesem Datum verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit. „Die neu ausgestellten Führerscheine sind dann jeweils 15 Jahre lang gültig.“
Der Antrag auf den Führerscheinumtausch kann nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden. Termine sind auf der Internetseite www.kreis-olpe.de\fuehrerschein zu buchen.
Sowohl in der Führerscheinstelle als auch in den Bürgerbüros sind mitzubringen:
Es ist übrigens möglich, den alten Papier-Führerschein für Erinnerungszwecke zu behalten. Dessen Gültigkeit wird mit der Beantragung des neuen Führerscheins zeitlich befristet, und „der Alte“ verliert mit dem Erhalt des neuen Kartenführerscheins dann seine Wirksamkeit.
Alle weiteren Informationen gibt es hier: www.kreis-olpe.de/fuehrerscheinumtausch.