Freitag, 24. Januar 2025

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Online zulas­sen und sofort los­fah­ren

Die nächs­te Stu­fe der inter­net­ba­sier­ten Fahr­zeug­zu­las­sung „i‑Kfz“ ist gezün­det. Hier­über kön­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie Unter­neh­men Fahr­zeu­ge online an‑, ab- und ummel­den. Der kom­plet­te Ser­vice der Stu­fe „i‑Kfz4“ steht ab sofort auf der Home­page des Krei­ses Olpe (www.kreis-olpe.de) sowie einem Klick auf die Schalt­flä­che „Kfz-Zulas­sung“ rund um die Uhr zur Ver­fü­gung – und spart den Weg zur Zulas­sungs­stel­le.

Die neue Fahr­zeug-Zulas­sungs­ver­ord­nung stellt die Stu­fe 4 des Pro­jekts „i‑Kfz“ des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­ri­ums dar, das seit 2015 stu­fen­wei­se umge­setzt wird. Das Ziel: Die Fahr­zeug­zu­las­sung soll für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Unter­neh­men und die öffent­li­che Ver­wal­tung ein­fa­cher und effi­zi­en­ter wer­den.

Neu ist in der 4. Stu­fe unter ande­rem: Kraft­fahr­zeu­ge kön­nen sofort nach der digi­ta­len Zulas­sung im Stra­ßen­ver­kehr genutzt wer­den. Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auch im Kreis Olpe müs­sen nicht war­ten, bis ihnen Doku­men­te und Pla­ket­ten per Post zuge­hen – sie dür­fen bis zu zehn Tage ohne die­se fah­ren. Als Nach­weis reicht der vor­läu­fi­ge digi­ta­le Zulas­sungs­be­scheid. Online zulas­sen und sofort los­fah­ren.

Zu den nun gel­ten­den Neue­run­gen zählt fer­ner die Mög­lich­keit, beson­de­re Kenn­zei­chen wie E‑Kennzeichen sowie Old­ti­mer- und Sai­son­kenn­zei­chen online zu bean­tra­gen.

Mit „i‑Kfz4“ kön­nen zudem erst­mals juris­ti­sche Per­so­nen Zulas­sun­gen auf sich selbst und ande­re Per­so­nen über die „i‑Kfz“-Portale abwi­ckeln. Damit gemeint sind zum Bei­spiel Auto­häu­ser, Flot­ten­be­trei­ber und Zulas­sungs­dienst­leis­ter, die eine Viel­zahl von Zulas­sungs­an­trä­gen im Jahr zu stel­len haben. Die­se Anträ­ge kön­nen nun­mehr über die zen­tra­le Groß­kun­den­schnitt­stel­le beim Kraft­fahrt-Bun­des­amt bear­bei­tet wer­den.

Die vor­ge­nann­ten Punk­te las­sen erah­nen: Die inter­net­ba­sier­te Fahr­zeug­zu­las­sung ist an gewis­se Vor­aus­set­zun­gen geknüpft, zum Bei­spiel einen Per­so­nal­aus­weis mit Online-Aus­weis­funk­ti­on.

Umfas­sen­de Infor­ma­tio­nen dar­über, wel­che Zulas­sungs­vor­gän­ge über „i‑Kfz4“ mög­lich sind und wie die­se funk­tio­nie­ren, lie­fert das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Digi­ta­les und Ver­kehr über die­sen Link: www.bmdv.bund.de/i‑kfz

Wei­ter­hin kön­nen die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger natür­lich die Kfz-Zulas­sungs­stel­len des Krei­ses Olpe auf­su­chen. Die Kfz-Zulas­sung ist fol­ge­rich­tig auch ohne „i‑Kfz“ mög­lich. Nach wie vor ist hier aber eine Online-Ter­min­ver­ga­be not­wen­dig. Auch die­se ist über die Home­page des Krei­ses Olpe und einen Klick auf die Schalt­flä­che „Kfz-Zulas­sung“ mög­lich. Dort fin­den die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger über­dies sämt­li­che Infor­ma­tio­nen rund um die The­men „Kfz-Zulas­sung“ und „Füh­rer­schein“ sowie die Öff­nungs­zei­ten der Zulas­sungs­stel­len.

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