Jeder Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad erhält sogenannte Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 125 Euro.

Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe können Pflegebedürftige von Nachbarn, Bekannten oder sonstigen nichtverwandten Personen unterstützt werden und dafür als Aufwandsentschädigung diese 125 Euro erhalten.

Um diesen Betrag nutzen zu können, muss die helfende Person eine Schulung im Rahmen eines Pflegekurses nach § 45 SGBXI absolvieren.

Das Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Südwestfalen bietet in Kooperation mit der Katholischen Erwachsenen- und Familienbildung (KEFB) Südwestfalen, der GFO-Kliniken Südwestfalen und der AOK NordWest solche kostenfreien Kurse an.

Termine:

  • Freitag, 25.08.2023, 15.30 bis 20.30 Uhr, und Samstag, 26.08.2023, 9.30 bis 14.30 Uhr;
  • Freitag, 24.11.2023, 15.30 bis 20.30 Uhr, und Samstag, 25.11.2023, 9.30 bis 14.30 Uhr. 

Veranstaltungsort: KEFB Südwestfalen, Bruchstraße 53, 57462 Olpe, www.kefb.de.
Ansprechpartnerin: Bildungsreferentin Carmen Brinker.
Anmeldung: (02761) 942200.

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