Freitag, 04. April 2025

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Erin­ne­rung an die Abga­be der Grund­steu­er­erklä­rung

Die Han­se­stadt Atten­dorn bit­tet alle Grund­stücks­ei­gen­tü­me­rin­nen und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, die ihre Grund­steu­er­erklä­rung noch nicht abge­ge­ben haben, dies jetzt nach­zu­ho­len.

Die Grund­steu­er gehört zu den wich­tigs­ten Ein­nah­me­quel­len einer Kom­mu­ne. Mit ihnen finan­ziert die Han­se­stadt Atten­dorn unter ande­rem den Bau und Betrieb von Stra­ßen, Schu­len und Kin­der­gär­ten. Auch die zahl­rei­chen sport­li­chen und kul­tu­rel­len Ange­bo­te sind auf die Ein­nah­men aus der Grund­steu­er ange­wie­sen.

Die Frist zur Abga­be der Grund­steu­er­klä­rung ist bereits am 31. Janu­ar 2023 abge­lau­fen, und die Finanz­äm­ter haben begon­nen, die Eigen­tü­me­rin­nen und Eigen­tü­mer noch ein­mal an die Abga­be zu erin­nern. Für jedes Grund­stück und jeden Betrieb der Land- und Forst­wirt­schaft muss eine Fest­stel­lungs­er­klä­rung abge­ben wer­den.

Um die Erklä­rung kommt man nicht her­um, denn wenn die Grund­steu­er­erklä­rung wei­ter­hin nicht abge­ge­ben wird, neh­men die Finanz­äm­ter für die Besteue­rung eine Schät­zung vor. Den­noch: Auch nach der Schät­zung durch das Finanz­amt besteht wei­ter­hin die Pflicht zur Abga­be der Erklä­rung.

Bis zum Ablauf des Kalen­der­jah­res 2024 berech­nen und erhe­ben die Kom­mu­nen die Grund­steu­er noch nach der bis­he­ri­gen Rechts­la­ge. Ab dem 1. Janu­ar 2025 dann ist der neue Wert für die Grund­steu­er­zah­lung an die Städ­te und Gemein­den ent­schei­dend. Das bedeu­tet, dass Grund­steu­er­zah­lun­gen auch ab dem 1. Janu­ar 2025 nach dem neu­en Recht geleis­tet wer­den müs­sen.

Die Finanz­äm­ter unter­stüt­zen wei­ter­hin mit einem aus­führ­li­chen Online-Ange­bot unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es alle wich­ti­gen Infor­ma­tio­nen sowie Erklär­vi­de­os und Klick-Anlei­tun­gen für die Abga­be der Erklä­rung mit ELSTER. Auch ist es nach wie vor mög­lich, Papier-Vor­dru­cke beim Finanz­amt Olpe zu bekom­men, um die­se hand­schrift­lich aus­zu­fül­len.

Für indi­vi­du­el­le Rück­fra­gen steht die extra ein­ge­rich­te­te Grund­steu­er-Hot­line von mon­tags bis frei­tags zur Ver­fü­gung. Die Hot­line des Finanz­am­tes Olpe ist für Fra­gen unter der Ruf­num­mer 02761/ 963‑1959 zu errei­chen.

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