Freitag, 22. November 2024

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Verkehrsregelungen für den Kirchplatz

Nach der erfolgreichen Umgestaltung des Kirchplatzes in der Attendorner Innenstadt machen die Hansestadt Attendorn und die Katholische Kirchengemeinde St. Johannes Baptist auf einige verkehrstechnische Besonderheiten aufmerksam. So ist die Nutzung des Kirchplatzes als Parkplatz und Lieferzone aus Gründen der Pietät nur in Ausnahmefällen möglich.

Eines von vielen „Herzensprojekten“ im Rahmen der langjährigen Umsetzung des Attendorner Innenstadtentwicklungskonzeptes war und ist die Neugestaltung des Kirchplatzes. Und nach Meinung vieler Attendorner und Gäste ist die Umgestaltung der Flächen rund um den markanten „Sauerländer Dom“ im Herzen der Innenstadt von Attendorn vollends gelungen. Denn der Platz hat deutlich an Attraktivität gewonnen und lädt zum Verweilen ein.

Das haben sich in den ersten Wochen nach Fertigstellung der Flächen leider auch einige Verkehrsteilnehmer gedacht, die den Platz rund um die Pfarrkirche als Parkplatz und Lieferfläche genutzt haben. Diesem Verhalten mussten die Stadtverwaltung Attendorn und der Kirchenvorstand der katholischen Kirchengemeinde Attendorn nun einen Riegel vorschieben.

Derzeit verhindern mehrere Blumenkübel die Zufahrt zum Kirchplatz. Zukünftig wird zusätzlich ein Verkehrspoller diesen Zweck mit erfüllen. Dieser Poller kann – wie andere Poller im Stadtgebiet auch – erforderlichenfalls durch Berechtigte entnommen werden.

Der Kirchenvorstand kann bei Bedarf entsprechende Ausnahmegenehmigungen zur Befahrung und Nutzung des Platzes – zum Beispiel an Handwerker –   ausstellen. Aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit soll dies jedoch auf Fahrzeuge bis maximal „Sprinterformat“ begrenzt werden. Anlieferungen mit größeren Fahrzeugen müssen über die öffentlichen Ladezonen abgewickelt werden.

„Diese Regelung treffen wir nicht, um die Autofahrer und Lieferanten zu ärgern“, so Danica Struck, Leiterin des Amtes für öffentliche Ordnung der Hansestadt Attendorn. „Diese Maßnahmen sind hauptsächlich aus Gründen der Pietät erforderlich. Denn der Kirchplatz an der Pfarrkirche war über sehr viele Jahrhunderte die Begräbnisstätte Attendorns.“

Und Christopher Schulte vom Tiefbauamt der Hansestadt Attendorn ergänzt: „Auch aus technischer Hinsicht dürfen wir auf dem Vorplatz der Kirche keine Park- und Liefersituationen zulassen. Die verlegten Pflastersteine sind ganz einfach nicht für ein dauerhaftes Befahren ausgelegt.“

Auch Pastor Andreas Neuser und der Verwaltungsleiter Christoph Hengstebeck weisen auf die besondere Bedeutung des Kirchplatzes hin: „Die ersten Bestattungen werden bereits mit dem ersten Kirchenbau im 9. Jahrhundert vermutet. Das heißt, dass seit 1.200 Jahren an dieser Stelle die Gebeine der Verstorbenen ruhen. Nach den Grabungsergebnissen 2022 haben die Archäologen hochgerechnet, dass im Bereich des heutigen Kirchplatzes etwa 5.000 Bestattungen stattgefunden haben.“

Nach dem Stadtbrand von 1783 wurden die Bestattungen aus Platzgründen aufgegeben und zur Hospitalkirche verlegt. Der Friedhof an der Pfarrkirche war somit rund 1000 Jahre im Gebrauch.

Neuser und Hengstebeck bitten daher um Verständnis für die notwendigen Verkehrsregelungen: „Alle Vorfahren der heute noch lebenden „Stammfamilien“ Attendorns sind hier bestattet worden. Daher geht vom Kirchplatz eine besondere Ausstrahlung aus, die durch Respekt und Sensibilität gewürdigt wird. Seit Jahrzehnten ist es Anliegen des Kirchenvorstandes, immer wieder aufs Neue auf die Würde dieses Platzes hinzuweisen und deshalb auch dafür zu sorgen, dass diese auch in Zukunft respektiert wird.“

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