Die Presbyterien in den Gemeinden des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg stehen vor großen Herausforderungen. Sie müssen dem
Kreissynodalvorstand bis zum 30. Juni 2023 Vorschläge unterbreiten, wie sie in sogenannten Kooperationsräumen zusammenarbeiten wollen. Dass daran kein Weg vorbeiführt, hat Superintendent Dr. Christof Grote bei zwei Informationsveranstaltungen in Lüdenscheid und Plettenberg verdeutlicht.
„Wie kann es bei uns im pastoralen Dienst gut weitergehen?“, formulierte Grote die zentrale Frage. Zugleich unterstrich er die Bedeutung der Informationsveranstaltungen in der Lüdenscheider Kreuzkirche und im Plettenberger Dietrich-Bonhoeffer-Haus. „Es ist außerhalb jeder kirchenkreislichen Routine, dass alle Presbyterinnen und Presbyter zu solch gemeindeübergreifenden Veranstaltungen eingeladen werden.“ Das sei zuletzt bei der Fusion der beiden Kirchenkreise Lüdenscheid und Plettenberg im Jahr 2000 der Fall gewesen – ein ebenso
zukunftsweisender Schritt wie der geplante Zusammenschluss einzelner Gemeinden zu Kooperationsräumen.
Früher scheiterte die Besetzung von Pfarrstellen oftmals am Geld. Heute hat sich die Lage dramatisch gewandelt. Parallel zu den sinkenden Zahlen der Gemeindeglieder (bis 2035 um etwa 25 Prozent) leidet die Ev. Landeskirche von Westfalen unter Fachkräftemangel. Bis 2035, so die Prognose, werde die Zahl der Pfarrerinnen und Pfarrer um über 50 Prozent schrumpfen, da immer weniger junge Leute den Pfarrberuf anstreben.
Im Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg sind in den 23 Kirchengemeinden 33 Pfarrer im Dienst. Doch die Ruhestandswelle naht: 2031 werden davon nur noch zehn im Dienst sein.
Deshalb hat die Landeskirche für die Freigabe von Pfarrstellen und damit auch für die Zukunft von Gemeinden neue Rahmenbedingungen vorgegeben. Diese sehen nicht nur stetig steigende Gemeindegliederzahlen pro Pfarrstelle vor, sondern setzen auch voraus, dass Nachbargemeinden sich gegenseitig unterstützen.
Zu den sogenannten Kooperationsräumen hat der Kreissynodalvorstand (KSV) schon vor einiger Zeit Vorschläge unterbreitet. Denkbar seien:
• Kooperationsraum 1: Attendorn, Lennestadt
• Kooperationsraum 2: Plettenberg, Eiringhausen, Ohle, Herscheid
• Kooperationsraum 3: Werdohl, Neuenrade
• Kooperationsraum 4: Hülscheid-Heedfeld, Schalksmühle-Dahlerbrück,
Oberrahmede, Rahmede
• Kooperationsraum 5: Brügge, Oberbrügge sowie Johanneskirche und
Christuskirche in Lüdenscheid
• Kooperationsraum 6: Meinerzhagen, Valbert
• Kooperationsraum 7: Kierspe, Rönsahl, Halver
• Kooperationsraum 8: in Lüdenscheid Versöhnungskirchengemeinde,
Brüninghausen und Kreuzkirche.
„Davon ist nichts in Stein gemeißelt“, betonte der Superintendent bei beiden Veranstaltungen. Tatsächlich ist bereits einiges in Bewegung geraten. Die Lüdenscheider Gemeinden wollen, anders als im Vorschlag des KSV, einen Kooperationsraum bilden, der alle Gemeinden in der Stadt umfasst. Eine enge Zusammenarbeit hat sich auch schon zwischen den Gemeinden Hülscheid-Heedfeld, Oberrahmede und Rahmede entwickelt.
Bei beiden Veranstaltungen tauchten zahlreiche Fragen und Bedenken auf, die nicht immer komplett ausgeräumt werden konnten. Wie schafft es Pfarrerinnen und Pfarrer, sich mit seiner Gemeinde zu identifizieren, wenn sie in einem Kooperationsraum mit drei Gemeinden tätig sind? Wie können sich mehrere Gemeinden bei der Besetzung einer Pfarrstelle einigen, wenn die Presbyterien unterschiedlich groß sind? Reiben sich die Pfarrerinnen und Pfarrer nicht auf, wenn sie in den Gremien mehrerer Gemeinden eines Kooperationsraumes mitarbeiten? Gibt es ein Zurück, wenn sich herausstellt, dass die Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden innerhalb eines Kooperationsraumes nicht funktioniert?
Klare Antwort des Superintendenten auf die letzte Frage: „Das ist nicht vorgesehen.“ Viele andere Probleme könnten mit der Kreativität und Gestaltungskraft der Presbyterien gelöst werden, ist sich Dr. Christof Grote sicher. „Die Landeskirche lässt uns hier freie Hand.“ Entscheidend sei auch die Frage, wofür Pfarrerinnen und Pfarrer eigentlich zuständig seien. Dass sie beim Sommerfest am Grill stehen, zähle sicher
nicht zu den Kernaufgaben.
Entlastung bei der Verantwortung für eine Gemeinde sollen zudem Interprofessionelle Pastorale Teams (ITTP) bringen. Personen insbesondere aus den Berufsfeldern Gemeindepädagogik, Jugendarbeit, Verwaltung oder auch Kirchenmusik sollen die Pfarrerinnen und Pfarrer unterstützen und Leitungsverantwortung übernehmen.
Allerdings: Die Zahl der für den Dienst in Kirchengemeinden zur Verfügung stehenden Pfarrerinnen und Pfarrerinnen in der Landeskirche von Westfalen wird von derzeit ca. 790 auf voraussichtlich ca. 330 im Jahr 2035 sinken. Um eine angestrebte Gemeindegliederzahl von 3000 pro voller Personalstelle zu ermöglichen, müssten bis zu diesem Zeitpunkt insgesamt circa 200 Mitarbeitende weiterer Berufsgruppen in den Interprofessionellen Pastoralteams beschäftigt sein. „Die wachsen aber auch nicht auf den Bäumen“, bemerkte ein Teilnehmer der Veranstaltung in Plettenberg. Martin Pogorzelski, Vorsitzender des Perspektiv- und Strukturausschusses des Kirchenkreises warnte: „Denken Sie bei der Planung solcher IPPT-Stellen an Ihre Finanzen.“ Die Einnahmen aus der Kirchensteuer, so seine Einschätzung, werden sich
in den nächsten Jahren spürbar sinken.
Dr. Christof Grote riet in Lüdenscheid und Plettenberg dazu, sich trotz allem nicht entmutigen zu lassen: „Als Superintendent bin ich von Berufs wegen Optimist.“ Die Presbyterien müssten jetzt in die Überlegungen einsteigen. „Machen Sie sie auf den Weg und sehen Sie auch die Chancen“, appellierte er an die Presbyterinnen und Presbyter.
Auch wenn die Thematik der Informationsabende eine Herausforderung für den Kirchenkreis und seine Kirchengemeinden sei, so der Austausch notwendig und wichtig gewesen. „Alle Überlegungen sind offen und positiv aufgenommen worden“, so das Fazit des Superintendenten nach den beiden Veranstaltungen. Zudem hätten die Diskussionsrunden dazu beigetragen, dass alle Beteiligten manches klarer geworden sei.
©EKKLP