Neben Rückschnitten, Fällungen und Neupflanzungen stehen in den nächsten Tagen und Wochen weitere Grünarbeiten im Attendorner Stadtgebiet an.
Im Rahmen des Innenstadtentwicklungskonzeptes sollen der Alte Markt und die Fußgängerzone Niederste Straße gemeinsam mit dem Bereich des Kirchplatzes ein einheitliches Aussehen erhalten. Für diese Aufwertung der Innenstadt ist im Herbst 2019 bei der Bezirksregierung Arnsberg ein Förderantrag gestellt worden. Bei einem positiven Bescheid kann die geplante Umgestaltung noch in diesem Jahr beginnen.
Zur Vorbereitung sind bis Ende Februar Gehölzrückschnitte in der Innenstadt erforderlich. So werden auf Höhe der Gaststätten „Fasskeller“ und „Gasthaus“ im Bereich der Fußgängerzone Niederste Straße zwei Bäume gefällt, von denen ein Baum durch eine Neupflanzung ersetzt wird.
Rund um die Kirche St. Johannes Baptist sind im Rahmen der Umgestaltung acht weitere Baumfällungen nötig. Diese Maßnahme betrifft im vorderen Bereich des Kirchplatzes fünf Bäume, damit der Kirchplatz zum Alten Markt geöffnet und zudem eine barrierefreie Rampe gebaut werden kann. Im Anschluss ist für diesen Bereich ebenfalls eine Neupflanzung vorgesehen. Außerdem werden zwei Bäume vor dem Eingang der Bücherei und einer am Pastorat gefällt. Beide Bäume im Bereich der Bücherei werden durch Neupflanzungen ersetzt.
Daneben stehen in nächster Zeit weitere Gehölzarbeiten im Attendorner Stadtgebiet an. So wird am Neumarkt ein bestehender Baum verpflanzt sowie Strauch- und Buschwerk gerodet. Im Bereich des geplanten Radweges an der Milstenauer Straße werden die straßenbegleitenden Bäume teils vor Ort, teils an anderer Stelle im Stadtgebiet verpflanzt. Für die Bäume, die an eine andere Stelle umgesiedelt werden, ist nach den Baumaßnahmen am Radweg eine Ersatzpflanzung geplant.
Nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind Eigentümer – in diesem Fall die Hansestadt Attendorn – verpflichtet, Rodungs- und Grünschnittarbeiten außerhalb der Nist- und Brutzeiten zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. In Einzelfällen, wie zum Beispiel einer Maßnahme zur Verkehrssicherungspflicht, oder nach Rücksprache mit der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Olpe können diese Arbeiten auch außerhalb des genannten Zeitraumes erfolgen.