Wer zu den Geburtsjahrgängen 1959 bis 1964 gehört und noch in Besitz eines Führerscheins in Papierform ist, sollte diesen zügig umtauschen.
Hintergrund ist eine EU-Vorschrift, nach der sämtliche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, bis zum Jahr 2033 in den EU-einheitlichen Kartenführerschein umgetauscht werden müssen. Dabei ist der Zeitplan gestaffelt.
Rica Sondermann ist beim Kreis Olpe Fachserviceleiterin im Fachdienst Straßenverkehr und organisiert den Führerscheinumtausch. Sie berichtet, dass die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 bis zum 19. Januar 2023 ihre Papier-Führerscheine umtauschen müssen. Nach diesem Datum verlieren die alten Führerscheine ihre Gültigkeit. „Die neu ausgestellten Führerscheine sind dann jeweils 15 Jahre lang gültig.“
Der Antrag auf den Führerscheinumtausch muss nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden. Termine können auf der Internetseite des Kreises Olpe unter www.kreis-olpe.de\fuehrerschein gebucht werden. Mitzubringen sind der alte Führerschein, der Personalausweis sowie ein aktuelles biometrisches Passbild.
Alle Informationen, auch zu den weiteren Umtauschfristen, gibt es hier: www.kreis-olpe.de\fuehrerscheinumtausch.