Dienstag, 08. April 2025

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Ver­kehr und Par­ken beim Atten­dor­ner Stadt­fest

Für die Vor­be­rei­tung und die Orga­ni­sa­ti­on des Atten­dor­ner Stadt­fes­tes am zwei­ten Sep­tem­ber-Wochen­en­de gibt es Ver­kehrs- und Park­hin­wei­se.

Um allen Betei­lig­ten ein rund­um attrak­ti­ves Fest zu bie­ten, sind umfang­rei­che Vor­be­rei­tungs- und Auf­bau­ar­bei­ten nötig. In dem Zusam­men­hang wer­den teil­wei­se bereits im Vor­feld der Ver­an­stal­tung eini­ge Stra­ßen und Plät­ze gesperrt.

Der Park­platz „Im Tan­gel“ wird wegen der Vor­ar­bei­ten auf dem Alten Markt bereits am Don­ners­tag, 8. Sep­tem­ber 2022, ab 8.00 Uhr gesperrt. Zeit­gleich wird auch der Park­platz „Feu­er­teich“ für den Auf­bau der Flä­che für die Schau des West­fä­li­schen Han­se­ta­ges gesperrt. Die Park­plät­ze am Klos­ter­platz sowie gegen­über der evan­ge­li­schen Kir­che „Am See­wern­gra­ben“ sind eben­falls ab dem 8. Sep­tem­ber 2022 nur noch den Aus­stel­lern vor­be­hal­ten.

Die Fuß­gän­ger­zo­ne, die Ennes­ter Stra­ße und die Nie­ders­te Stra­ße sowie die Was­ser­stra­ße sind ab Frei­tag, 9. Sep­tem­ber 2022, um 18.00 Uhr, nicht mehr befahr­bar. Alle Stra­ßen­sper­run­gen wer­den nach dem Ende der Ver­an­stal­tun­gen und den damit ver­bun­de­nen not­wen­di­gen Abbau­ten wie­der auf­ge­ho­ben.

Am Stadt­fest-Wochen­en­de kön­nen die Besu­che­rin­nen und Besu­cher kos­ten­frei das Park­haus der Fir­ma Vie­ga an der Wind­hau­ser Stra­ße nut­zen. Für die Gäs­te von aus­wärts sol­len die alter­na­ti­ven Park­mög­lich­kei­ten gut sicht­bar aus­ge­schil­dert wer­den. Wei­te­re kos­ten­lo­se Park­mög­lich­kei­ten gibt es am Schel­mes­kamp neben der ARAL-Tank­stel­le, am Park­platz Mühl­wie­se sowie auf den Park­plät­zen der Fir­ma Muhr und Söh­ne an der Köl­ner Stra­ße. Auch die Park­mög­lich­kei­ten am Allee­cen­ter kön­nen genutzt wer­den.

Die Han­se­stadt Atten­dorn bit­tet die Atten­dor­ne­rin­nen und Atten­dor­ner – ins­be­son­de­re die Anwoh­ner­schaft in der Innen­stadt – um Ver­ständ­nis, dass im Rah­men des Stadt­fes­tes eini­ge Ein­schrän­kun­gen hin­zu­neh­men sind.

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