Archivalie des Monats August 2025 (A5)
Im Jahr 1661 fand am 7. September ein bedeutender Vergleich zwischen dem Kloster Ewig, vertreten durch den Prior Eberhard Rüsche, den Senior Nicolaus Ackerschott und den Procurator Theodor Eßling, und der Stadt Attendorn, vertreten durch den Bürgermeister Franz Gertmann, Anton Fernholz, Johannes Neukirch und Cornelius Lehrs, statt. Anlass war eine Kapitalforderung und Fischereierlaubnisse:
Die Stadt Attendorn schuldete dem Kloster Ewig rund 690 Reichstaler an Kapital und Zinsen, ausgeliehenes Geld von 1599. Im Rahmen des Vergleichs wurde die Schuldsumme auf 200 Reichstaler reduziert. Die Stadt verzichtete zudem auf ihren Schatzungsanspruch aus den Klostergütern in Attendorn (Steuererhebung).
Das Kloster erhielt das Recht, auf der Ihne [wörtlich: Innen] zu fischen, während die Fischerei auf der Lister der Stadt untersagt wurde. Zudem wurde vereinbart, dass das Kloster künftig keine schatzbaren Güter an sich bringen darf und keine Hostien mehr liefern muss.
Der Vergleich wurde von Vertretern beider Seiten sowie den zuständigen Behörden unterzeichnet und dokumentiert.
Ein faszinierender Einblick in die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse des 17. Jahrhunderts in Attendorn!


