Donnerstag, 05. Juni 2025

Ähnlich

Kreispolizeibehörde Olpe beteiligt sich an Aktionstag

Die Polizei Olpe beteiligte sich am Dienstag (3. Juni) an der bundesweiten Aktion „sicher.mobil.leben-Kinder im Blick“. Kinder zählen zu einer besonders gefährdeten Gruppe im Straßenverkehr. Insbesondere durch erhöhte Achtsamkeit, angepasstes Fahrverhalten und die konsequente Einhaltung präventiver Schutz- und Sicherungseinrichtungen kann das Unfallrisiko für Kinder im Straßenverkehr minimiert werden.

Die länderübergreifende Verkehrssicherheitsaktion soll unter anderem durch Maßnahmen der Verkehrsüberwachung und der Verkehrsunfallprävention zur Reduzierung der in diesem Zusammenhang getöteten und schwerverletzten Verkehrsteilnehmenden beitragen sowie für die Beachtung von entsprechenden Vorschriften sensibilisieren.

Aus diesem Grund ging die Direktion Verkehr im Kreis Olpe nicht nur an verschiedenen Kontrollstellen im gesamten Kreisgebiet gegen festgestellte Verstöße vor, sondern legte auch besonderen Stellenwert auf verkehrsdidaktische Gespräche mit erwachsenen und kleinen Verkehrsteilnehmenden.

Dabei standen folgende Kernbotschaften im Vordergrund:

Ablenkung
o Handy? Bleibt aus! Kopf hoch im Straßenverkehr
o Tippen? Tötet!
o Hab Kinder im Blick! Nicht Dein Handy!
o Kein Leben riskieren – Konzentrieren!

Abbiegen
o Ein Blick rettet Leben! Mit Kinderaugen sehen!
o Toter Winkel! Schau Dich um!
o Alles im Blick: mit Schulterblick!

Geschwindigkeit
o Bleib´ cool – fahr´ runter!
o Schulweg! Gas weg!

Schulwegsicherheit
o Elterntaxis – wer selber geht, der ist schon groß
o Schulexpress – zusammen stehen, zusammen gehen!
o Gelbe Füße – führen sicher ans Ziel!
o Renn nicht einfach hinterher, ohne Blick auf den Verkehr!

Die eingesetzten Beamten stellten auch einige Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden fest. Insgesamt waren es an diesem Tag 64 Geschwindigkeitsverstöße, drei Anzeigen wegen Handybenutzung und fünf weitere ordnungswidrige Tatbestände (Abbiegen, Gurtpflicht). Zudem waren zwei Strafanzeigen wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen Kennzeichenmissbrauch fällig.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein