Kreissynode beschließt neues Regelwerk – Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen / Fundraising benötigt langen Atem

Der Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg erhält zum 1. Januar 2026 eine neue Finanzsatzung. Sie wurde am 24. Mai bei der Kreissynode in Meinerzhagen nach einer mehrstündigen Debatte mehrheitlich beschlossen.
64 der anwesenden Synodalen stimmten für das neue Regelwerk. Acht sprachen sich dagegen aus. Sechs enthielten sich der Stimme. Superintendent Dr. Christof Grote und auch Bernd Göbert, Verwaltungsleiter des Kreiskirchenamtes Hellweg-Sauerland, zeigten sich spürbar erleichtert. „Die neue Satzung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Kirchenkreises auf allen Handlungsebenen“, sagte Dr. Christof Grote nach der Abstimmung.

Die Reform der aus dem Jahr 2007 stammenden Satzung war in einigen Punkten allerdings nicht unumstritten. Grundsätzliche Kritik übte insbesondere Ralf Ziomkowski, Synodaler aus der Kirchengemeinde Oberrahmede. „Wir leiten damit einen Prozess ein, der zum Niedergang der kleinen Gemeinde führt“, sagte er. Aus seiner Sicht sei die Neuregelung „nicht solidarisch“. Eine Vertreterin der Lüdenscheider Johanneskirchen-Gemeinde hielt dagegen: „Wir als kleine Gemeinde stehen deutlich besser da als bisher.“
Schon nach der ersten Vorstellung des Entwurfs im September 2024 hatte der Kreissynodalvorstand den Fahrplan geändert. Da damals bereits ein erheblicher Beratungs- und Informationsbedarf erkennbar geworden war, wurde die für November 2024 geplante Beschlussfassung verlegt. Sie sollte, wie jetzt geschehen, bei der Frühjahrssynode gefasst werden.
So hatten die Verantwortlichen in den Gemeinden und Kooperationsräumen rund sieben Monate Zeit, um intensiv miteinander zu überlegen, zu rechnen und zu planen.
Grundsätzlich geht es darum, die Verteilung der Kirchensteuereinnahmen zwischen dem Kirchenkreis und den Gemeinden neu zu regeln. Die Satzung bildet den Rahmen für diese Verteilung. „Da sich die Rahmenbedingungen verändert haben, muss die Satzung angepasst werden“, erläuterte Dr. Christof Grote.
Vor dem Einstieg in die Debatte hatte er an die Synodalen appelliert, nicht als Lobbyisten von Gemeinden oder Kooperationsräumen, sondern als Vertreterinnen und Vertreter des Kirchenkreises aufzutreten. „Es geht schließlich um die Frage, wie wir als Kirchenkreis unsere Gemeinschaftsaufgaben erfüllen können“, betonte der Superintendent.
Eine tiefgreifende Änderung betrifft die Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Bislang bringen die Gemeinde das Geld auf und erhalten eine Erstattung über die Pfarrbesoldungspauschale. Künftig soll die Besoldung zentral über den Kirchenkreis erfolgen. Die angestrebte Neuregelung geht auf den Personalmangel im Bereich „Verkündigung und Seelsorge“ zurück. So landen viele Aufgaben auf der Ebene des Kirchenkreises. Deshalb sei es notwendig, die Satzung in diesem Punkt anzupassen, erläuterte Bernd Göbert. Die neue Regelung bietet aus seiner Sicht Vorteile für Gemeinden, die sich eine Pfarrstelle teilen. Sie müssten dann die jeweiligen Anteile nicht mehr in ihren Budgets berechnen und abbilden. Das vereinfache die Haushaltsführung. An der Besetzung der Pfarrstellen wird sich nichts ändern. Sie wird weiter in den Händen der Gemeinden liegen.
Neu geregelt wird die Verteilung der Kirchensteuer. Die Satzung sieht vor, die Anzahl der Gemeindeglieder als Grundlage zu nehmen. Bislang wurde das Geld nach einem Schlüssel verteilt, bei dem die Anzahl der Gemeindeglieder und die Größe der Gemeinde (nach Quadratkilometern) zugrunde gelegt wurde. In diesem Zusammenhang wurde ein Antrag aus der Kirchengemeinde Attendorn-Lennestadt abgelehnt. Die Antragsteller hatten eine Sonderzuweisung von einem Prozent der Gesamtverteilsumme gefordert. Die Größe dieses Kooperationsraumes, der als „Diaspora“ bezeichnet wurde, wurde als Begründung herangezogen. Etwa 50 Prozent der gesamten Fläche des Kirchenkreises entfalle auf die Kirchengemeinde Attendorn-Lennestadt.


Weitere Veränderungen betreffen die Tageseinrichtungen für die Kinder- und Jugendarbeit. Bislang werden die Kitas nach Synodenbeschluss pro Gruppe bezuschusst. Die Kirchengemeinden Plettenberg und Halver setzten sich mit einem gemeinsamen Antrag zur Finanzierung der Kindertagesstätten durch. Ursprünglich sah der Satzungsentwurf unterschiedliche finanzielle Zuweisungen vor – je nachdem, ob eine Kita in Trägerschaft der Gemeinde oder des Verbundes
ist. Dies wurde kritisiert: Die Johanneskirchengemeinde Lüdenscheid betonte ihre enge Zusammenarbeit mit Kitas im Verbund und ihre begrenzten finanziellen Mittel. Andere Gemeinden, wie Halver, argumentierten, dass ehrenamtliches Engagement stärker berücksichtigt werden müsse. Schließlich wurde mit knapper Mehrheit beschlossen, dass alle evangelischen Kitas im Kirchenkreis – unabhängig von der Trägerschaft – bis zu 30 % des Trägeranteils als Zuweisung
erhalten sollen. Ebenso sollen die Mittel für die Jugendarbeit als dynamisierte Zuweisung in der neuen Satzung festgeschrieben werden. Zudem soll die bisherige unterschiedliche Bezuschussung pro Stelle aufgehoben und eine gleiche Förderung aller CVJMs eingeführt werden. Eine weitere Neuregelung betrifft das Diakonische Werk. Es erhält für die Wahrnehmung der diakonischen Arbeit im Kirchenkreis eine Zuweisung in Höhe von zehn Prozent der Verteilsumme, die sich aus den Kirchensteuereinnahmen ergibt. Bislang war immer der Bedarf zugrunde gelegt worden.
Den Einstieg in die ausführliche Debatte hatte ein sehr weit reichender Beschlussvorschlag geliefert. Die Antragssteller hatten gefordert, den Beschluss über das neue Regelwerk bis auf Weiteres auszusetzen und so zu überarbeiten, dass für alle kreiskirchlichen Dienste und Aufgaben eine prozentuale Budgetierung eingeführt wird. Dieser Beschluss kam nicht zum Tragen. Er hätte bedeutet, dass sich die Einführung der neuen Finanzsatzung mindestens um ein Jahr verzögert hätte.
Fundraising benötigt langen Atem
Matthias Kleine berichtete bei der Kreissynode über Erfolge und Pläne

Matthias Kleine ist ein wichtiger Mann für den Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg. Als Fundraiser kümmert er sich um zusätzliche Einnahmen und mehr. Zu seinen Aufgaben gehört es auch, Menschen für die Kirche zu gewinnen und Mitglieder an sie zu binden.
Bei der Tagung der Kreissynode am 24. Mai stellte er im Ev. Gymnasium Meinerzhagen seine Arbeit vor. 40.000 Euro Anlassspenden (zumeist nach Trauerfällen), rund 340.000 Euro freiwilliges Kirchgeld im gleichen Zeitraum und in der gleichen Zeit rund 310.000 Euro, die über Mailingaktionen hereingeholt worden sind – das sind auf den ersten Blick beeindruckende Zahlen. Aber: „Das Spendenaufkommen ist rückläufig“, berichtete Matthias Kleine. „Ich sehe da durchaus mehr Potenzial.“ Zu einen beteiligten sich noch nicht alle Gemeinden an den vielversprechenden Mailing- und Spendenbriefaktionen. Zum anderen werde der Kirchenkreis die Möglichkeiten ausweiten, auch digital zu spenden, beispielsweise über Paypal und andere Bezahlsysteme. Sie könnten auf jeder Gemeinde-Homepage implementiert werden.
Mit Informationsveranstaltungen will Matthias Kleine „neuen Schwung reinbringen“. Der erste Info-Abend soll Anfang Juni im Lüdenscheider Haus der Kirche stattfinden. Ein zweiter ist für Oktober geplant.
Weiter lädt der Fundraiser zu Kampagnen an Weihnachten und Ostern ein. „Da können wir die gute Botschaft gut mit einer Bitte um Unterstützung verknüpfen.“ Matthias Kleine will in Kürze abfragen, welche Gemeinden sich an den Aktionen beteiligen möchten. Matthias Kleine betonte, dass einen langen Atem benötigt. Zudem müssten Konzepte entwickelt werden, die zu den einzelnen Gemeinden passten.
Mit der „Kirchenpost“ soll im nächsten Jahr ein neues Instrument der Mitgliederkommunikation an den Start gehen. Die „Kirchenpost“ ist ein gemeinsames Pilotprojekt mehrerer Kirchenkreise in Westfalen. Nach drei Jahren soll es an die Landeskirche übergeben werden.
Das Projekt soll dazu beitragen, die Bindung von Menschen an ihre Gemeinde auf ein neues Level zu heben und auch Menschen ohne Bezug zur Kirche erreichen. Mit der „Kirchenpost“ will die Ev. Kirche stärker in den Alltag ihrer Mitglieder eintreten und ihnen zeigen „Wir sind für Dich da. Ein Leben lang.“ Neben klassischen Post-Aussendungen setzt das Projekt auch auf den Ausbau der digitalen Kommunikation. Zielgruppe sind zunächst junge Menschen bis zu 31 Jahren. „In dieser Altersgruppe sind die meisten Kirchenaustritte zu verzeichnen“, erklärte Matthias Kleine bei der Kreissynode.
Die „Kirchenpost“ als großes Schaufenster, das Leistungen und Angebote der Ev. Kirche präsentiert, stützt sich auf gute Erfahrungen, die in Baden-Württemberg mit diesem Projekt gemacht worden sind.