Am 01.März beginnt das neue Versicherungsjahr für Fahrzeuge wie zum Beispiel Mopeds und Mofas. Auch E‑Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge sind versicherungspflichtig.
Alle wissen es, doch einige vergessen es: Jedes Jahr wechselt die Farbe des Versicherungskennzeichens!
Ab dem 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün. Das Kennzeichen ist neben der mitzuführenden Versicherungsbescheinigung der sichtbare Nachweis für den gültigen Versicherungsschutz. Der jährliche Wechsel ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine wichtige Maßnahme zur Sicherheit im Straßenverkehr. Ein aktuelles Versicherungskennzeichen ist nicht nur für die rechtliche Absicherung wichtig, sondern trägt auch zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden bei.
Entsprechende Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sind Straftaten und werden von der Polizei konsequent verfolgt. Nach dem Motto “Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser” wird die Polizei daher in den nächsten Tagen vermehrtes Augenmerk auf die Kennzeichenfarbe legen.