Mittwoch, 26. Februar 2025

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Kenn­zei­chen­wech­sel zum Monats­wech­sel

Am 01.März beginnt das neue Ver­si­che­rungs­jahr für Fahr­zeu­ge wie zum Bei­spiel Mopeds und Mofas. Auch E‑Scooter und ande­re Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge sind ver­si­che­rungs­pflich­tig.

Alle wis­sen es, doch eini­ge ver­ges­sen es: Jedes Jahr wech­selt die Far­be des Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chens!

Ab dem 1. März sind die blau­en Kenn­zei­chen ungül­tig, die neu­en sind grün. Das Kenn­zei­chen ist neben der mit­zu­füh­ren­den Ver­si­che­rungs­be­schei­ni­gung der sicht­ba­re Nach­weis für den gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz. Der jähr­li­che Wech­sel ist nicht nur eine gesetz­li­che Pflicht, son­dern auch eine wich­ti­ge Maß­nah­me zur Sicher­heit im Stra­ßen­ver­kehr. Ein aktu­el­les Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen ist nicht nur für die recht­li­che Absi­che­rung wich­tig, son­dern trägt auch zur Sicher­heit aller Ver­kehrs­teil­neh­men­den bei.

Ent­spre­chen­de Ver­stö­ße gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz sind Straf­ta­ten und wer­den von der Poli­zei kon­se­quent ver­folgt. Nach dem Mot­to “Ver­trau­en ist gut, Kon­trol­le ist bes­ser” wird die Poli­zei daher in den nächs­ten Tagen ver­mehr­tes Augen­merk auf die Kenn­zei­chen­far­be legen.

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