Nezahat Baradari, Bundestagsabgeordnete und Kinder- und Jugendmedizinerin, hat mit Verwunderung auf die Äußerungen des CDU-Politikers Florian Müller vom Wochenende reagiert. Müller hatte behauptet, dass 120 Millionen Euro jährlich an Sonderzahlungen des Bundes für Geburtshilfestationen nur für 2023 und 2024 beschlossen worden sein und somit im kommenden Jahr auslaufen würden.
„Anscheinend hat Kollege Müller das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), gegen das er vor zwei Wochen im Deutschen Bundestag gestimmt hat, nicht gelesen. Die Regelung zur Zahlung von Sondermitteln für Geburtshilfe in Höhe von 120 Millionen Euro, die wir 2022 für dieses und letztes Jahr beschlossen haben, wird nun auch für 2025 und 2026 fortgeführt. Ab 2027 werden diese Mittel, einhergehend mit der „Scharfschaltung“ der Krankenhausreform, sogar ganz regulär Teil der Krankenhausfinanzierung.“
Dies betreffe aber nicht nur die Geburtshilfe, betont Baradari. Auch die analog eingeführten Zahlungen für die stationäre Pädiatrie in Höhe von 300 Millionen Euro würden verstetigt. Die Mittel für die Geburtshilfe würden zudem in Zukunft in Teilen dezidiert zur Förderung von hebammengeführten Kreißsälen verwendet.
Müllers Angriff auf die Krankenhausreform sei aber nicht nur in Bezug auf die stationäre Pädiatrie und Geburtshilfe unverständlich, so Baradari: „Wir lassen die Kliniken nicht ausbluten. Wir stellen die Krankenhauslandschaft für die Zukunft auf. Das ist etwas, dass die Union die vergangenen beiden Legislaturperioden, in denen sie den Gesundheitsminister gestellt hat, schlicht verschlafen hat. Die Forderung nach einem Vorschaltgesetz, die auch Herr Müller wieder vorgebracht hat, ist wohlfeil. Wenn die CDU-geführten Länder die Krankenhausreform nicht ständig behindert hätten, könnten wir mit dem Prozess schon deutlich weiter sein. Das würde gerade den Kliniken in ländlichen Räumen helfen.“