Freitag, 07. Februar 2025

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Kir­chen­kreis und Kir­chen­ge­mein­den begin­nen weit­rei­chen­de Zukunfts­pla­nung

Der Evan­ge­li­sche Kir­chen­kreis Lüden­scheid-Plet­ten­berg und sei­ne 21 Kir­chen­ge­mein­den wer­den ab sofort mit weit­rei­chen­den Zukunfts­pla­nun­gen begin­nen. Im Fokus ste­hen hier die eige­nen Gebäu­de. Kir­chen­kreis und Kir­chen­ge­mein­den ver­fü­gen über einen Gebäu­de­be­stand, der noch auf rund 150.000 Gemein­de­glie­der aus­ge­legt ist. Aktu­ell sind es aber nur knapp 70.000 Gemein­de­glie­der. In Zei­ten, wo die Haus­hal­te des Kir­chen­krei­ses und der Kir­chen­ge­mein­den immer knap­per wer­den und in der Zukunft sogar Haus­halts­si­che­run­gen dro­hen könn­ten, hat sich der hei­mi­sche Kir­chen­kreis mit sei­ner Ver­wal­tung inten­siv mit ‚Gegen­maß­nah­men‘ beschäf­tigt. Her­aus­ge­kom­men ist das zen­tra­le The­ma des Gebäu­de­be­stan­des. Hier­zu wur­de ein umfang­rei­ches Infor­ma­ti­ons­pa­ket erstellt, wel­ches den Titel trägt ‚Kri­te­ri­en für die Ent­schei­dung zum Erhalt bzw. zur Auf­ga­be von kirch­li­chen Gebäu­den (Zukunfts- / Abschieds­ge­bäu­de)‘. Die­ses Infor­ma­ti­ons­pa­ket ist den Kir­chen­ge­mein­den heu­te zuge­sandt wor­den, ver­bun­den mit dem drin­gen­den Appell, den Gebäu­de­be­stand in den ein­zel­nen Koope­ra­ti­ons­räu­men dem Bedarf, der aktu­el­len Gemein­de­glie­der­zahl sowie den finan­zi­el­len und per­so­nel­len Mög­lich­kei­ten der Gemein­den vor Ort anzu­pas­sen. Die Umset­zung der neu­en Gebäu­de­struk­tur soll bis 2030 abge­schlos­sen sein.

Wie schon auf der Som­mer­syn­ode des Kir­chen­krei­ses am 08. Juni ange­kün­digt, haben alle Kir­chen­ge­mein­den nun die ent­spre­chen­den Unter­la­gen zur The­ma­tik erhal­ten. Dies beinhal­tet auch eine Vor­schlags­lis­te, die eine Reduk­ti­on des Gebäu­de­be­stands um etwa 40 bis 50 % vor­sieht. „Das ist eine Vor­schlags­lis­te – ande­res kön­nen Kreis­syn­odal­vor­stand und Ver­wal­tung auch nicht vor­le­gen. Die Ent­schei­dun­gen müs­sen vor Ort getrof­fen wer­den, in den ein­zel­nen Gemein­den, in Abstim­mung im Koope­ra­ti­ons­raum“, erklärt Chris­tof Gro­te, Super­in­ten­dent des Evan­ge­li­schen Kir­chen­kreis Lüden­scheid-Plet­ten­berg, das Vor­ge­hen. „Die­se Vor­schlä­ge sind dar­um Impul­se zur Dis­kus­si­on – es sind kei­ne Ent­schei­dun­gen und auch kei­ne ver­bind­li­chen Fest­le­gun­gen, wel­che Gebäu­de dau­er­haft Bestand haben sol­len. Das kön­nen sie auch gar nicht sein. Die not­wen­di­gen Beschlüs­se dazu müs­sen die jewei­li­gen Kör­per­schaf­ten tref­fen – und zwar in Abstim­mung in der Regi­on“, erklärt Gro­te genau­er.

Die Not­wen­dig­keit, den Gebäu­de­be­stand bis 2030 neu aus­ge­rich­tet zu haben, ergibt sich aus meh­re­ren Fak­to­ren. Die per­so­nel­le Aus­stat­tung der Gemein­den – mit einem star­ken Rück­gang der Zahl der Pfar­re­rin­nen und Pfar­rer und einem Haupt­amt­li­chen-Schlüs­sel von ca. 3.000 Gemein­de­glie­dern zu einer Pfarr- bzw. IPT-Stel­le – erfor­dert eine Kon­zen­tra­ti­on auf deut­lich weni­ger Stand­or­te. Mit der zurück­ge­hen­den Gemein­de­glie­der­zahl sinkt auch die Finanz­kraft der Gemein­den mas­siv. Zudem steigt die finan­zi­el­le Belas­tung durch die Erfor­der­nis­se des Kli­ma­schut­zes. „Wir müs­sen die Gebäu­de, die wir als kirch­li­che Orte erhal­ten wol­len, so kli­ma­tisch ertüch­ti­gen, dass sie mög­lichst kli­ma­neu­tral sind. Das bedeu­tet erheb­li­che finan­zi­el­le Auf­wen­dun­gen für die­se Gebäu­de“, erklärt Chris­tof Gro­te.

Gene­rell machen die Gebäu­de in den Haus­hal­ten von Kir­chen­kreis und Kir­chen­ge­mein­den einen gro­ßen Anteil der Aus­ga­ben aus. Mit weni­ger Gebäu­den kön­nen die Haus­hal­te somit am deut­lichs­ten ent­las­tet wer­den. Kir­chen­kreis und Kir­chen­ge­mein­den wären dann lang­fris­tig wie­der in der Lage, in ihren Haupt­auf­ga­ben hand­lungs­fä­hig zu sein. Des­we­gen hat der Kir­chen­kreis in den letz­ten Jah­ren schon damit begon­nen, sei­nen Gebäu­de­be­stand zu redu­zie­ren. 2020 ver­kauf­te er das ‚Luther­haus‘ in Lüden­scheid und 2022 ‚Haus Nord­hel­le‘ in Meinerzhagen/Valbert. „Wir haben unse­ren Gebäu­de­be­stand damit bereits deut­lich ver­rin­gert“, so Super­in­ten­dent Gro­te. „Die The­ma­tik ‚Zukunfts- und Abschieds­ge­bäu­de‘ wird uns auf Ebe­ne des Kir­chen­krei­ses aber wei­ter beschäf­ti­gen. Auf Basis erar­bei­te­ter Kri­te­ri­en, die für Kir­chen­kreis und Kir­chen­ge­mein­den glei­cher­ma­ßen gel­ten, müs­sen alle Gebäu­de genau über­prüft wer­den.“

Die besag­ten Kri­te­ri­en für kirch­li­che Zukunfts­or­te sind im Infor­ma­ti­ons­pa­ket für die Gemein­den natür­lich auch auf­ge­führt. Dies sind:

  • Kirch­li­che Zukunfts­or­te sol­len zen­tral und sicht­bar sein
  • Kirch­li­che Zukunfts­ge­bäu­de ste­hen nicht iso­liert für einen ein­zel­nen Gemein­de­be­zirk / eine ein­zel­ne Gemein­de (Gemein­de­glie­der­zah­len 2030)
  • Kirch­li­che Zukunfts­or­te sol­len im Koope­ra­ti­ons­raum / in der Regi­on erreich­bar sein
  • Kirch­li­che Zukunfts­or­te sol­len den Erfor­der­nis­sen der Gemein­de­ar­beit ent­spre­chen
  • Kirch­li­che Zukunfts­ge­bäu­de kön­nen mehr­fach genutzt wer­den, z.B. von ande­ren Gemein­den oder Trä­gern ande­rer Arbeit (Sozi­al­raum­ori­en­tie­rung, mul­ti­funk­tio­nel­le Nut­zung)
  • Kirch­li­che Zukunfts­ge­bäu­de sind in einem guten gebäu­de­tech­ni­schen Zustand
  • Kirch­li­che Zukunfts­ge­bäu­de sol­len auf Dau­er finan­zi­ell trag­bar sein.

Die­se Kri­te­ri­en sol­len als Grund­la­ge für die Über­le­gun­gen der Kir­chen­ge­mein­den und der Koope­ra­ti­ons­räu­me die­nen. Klar ist aber auch, dass ein­zel­ne Kri­te­ri­en z.T. im Wider­spruch zuein­an­der­ste­hen kön­nen, zumin­dest wenn sie auf die kon­kre­ten ört­li­chen Situa­tio­nen bezo­gen wer­den. Hier gilt es, die ver­schie­de­nen Aspek­te gegen­ein­an­der abzu­wä­gen. Zudem wur­de fest­ge­legt, dass die Klas­si­fi­zie­rung eines Gebäu­des als Denk­mal nicht auto­ma­tisch dazu füh­ren wird, dass die­ses Denk­mal als kirch­li­ches Gebäu­de in kirch­li­chem Besitz erhal­ten blei­ben muss. Auch wenn es natür­lich zu beach­ten gilt, dass es tra­di­tio­nel­le kirch­li­che Orte gibt, die eine z.T. jahr­hun­der­te­al­te Tra­di­ti­on haben und mit denen von daher eine beson­de­re Aus­strah­lung ver­bun­den ist.

Die­se Kom­ple­xi­tät der Anfor­de­run­gen und Gesamt­fak­to­ren stellt für den Kir­chen­kreis und die Kir­chen­ge­mein­den eine gro­ße Her­aus­for­de­rung dar. „Ich kann mir sehr gut vor­stel­len, dass es zu die­ser The­ma­tik und unse­rem Infor­ma­ti­ons­pa­ket Gesprächs­be­darf und Rück­fra­gen geben wird“, so Chris­tof Gro­te. „Hier das kla­re Ange­bot von unse­rer Sei­te: Wir sind für unse­re Kir­chen­ge­mein­den da und sind bei Bedarf zum wei­te­ren Aus­tausch auch ger­ne vor Ort. Wir, das sind Men­schen aus unse­rem Kreis­syn­odal­vor­stand und aus der Ver­wal­tung. Uns ist bewusst, dass die­se weit­rei­chen­de The­ma­tik und die Gestal­tungs­auf­ga­be alles ande­re als ein­fach sind. Es wäre aber fahr­läs­sig jetzt nicht zu han­deln. Wir müs­sen in unse­ren Haupt­auf­ga­ben auch in Zukunft hand­lungs­fä­hig sein. Dafür sind wir in den Gre­mi­en ver­ant­wort­lich“, macht der Super­in­ten­dent klar.

Haus Nord­hel­le in Meinerzhagen/Valbert ver­kauf­te der Kir­chen­kreis Ende 2022. 1980 wur­de das gro­ße Tagungs­zen­trum des Kir­chen­krei­ses eröff­net und war über 40 Jah­re betrie­ben wor­den. Auf­grund der wirt­schaft­li­chen Ver­än­de­run­gen über die Jahr­zehn­te war der Kir­chen­kreis dann aber gezwun­gen, das Haus abzu­ge­ben (Foto: EKKLP)

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