Mittwoch, 02. April 2025

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Man kann nicht immer alle Ver­ant­wor­tung auf den Bund abwäl­zen

Die Mel­dun­gen zur Umwäl­zung der Kran­ken­haus­land­schaft im Mär­ki­schen Kreis und Olpe, die durch die Kran­ken­haus­re­form des Nord­rhein-West­fä­li­schen Gesund­heits­mi­nis­ter Karls-Josef Lau­mann aus­ge­löst wer­den, sind beson­ders in Len­ne­stadt mit Ent­täu­schung auf­ge­nom­men wor­den: Das St-Josefs-Hos­pi­tal ver­liert sei­ne Geburts­hil­fe. Neza­hat Bara­da­ri, Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Kin­der­ärz­tin, ist mit die­ser Ent­schei­dung eben­falls nicht glück­lich: “Len­ne­stadt hat als Kran­ken­haus bis weit über die Kreis­gren­zen hin­aus Bedeu­tung. Es ist bedau­er­lich, dass die­ser Stand­ort – und zwar auf Ent­schei­dung des Trä­gers in Ein­ver­neh­men mit dem Land – ver­lo­ren geht.”

Mit Unver­ständ­nis reagiert sie auf offe­ne Vor­wür­fe in der Pres­se durch die Geschäfts­lei­tung der GFO-Kli­ni­ken, die Schlie­ßung sei durch die man­geln­de finan­zi­el­le Unter­stüt­zung der Bun­des­re­gie­rung ver­ur­sacht. “Ich habe mich per­sön­lich für Son­der­zah­lun­gen für Päd­ia­trie und Geburts­hil­fe ein­ge­setzt. Für 2023 und 2024 sind dafür jeweils 420 Mil­lio­nen Euro vor­ge­se­hen, 120 Mil­lio­nen davon für die Geburts­hil­fe. Die Ver­tei­lung oblag den Län­dern selbst. Das Kran­ken­haus­ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz sieht sogar vor, die­se Gel­der zu ver­ste­ti­gen. Wenn der Lan­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Lau­mann es gewollt hät­te, wäre der Stand­ort Len­ne­stadt sicher zu erhal­ten gewe­sen”, so Bara­da­ri.

“Ich bin froh, dass die Not­wen­dig­keit von Refor­men im sta­tio­nä­ren Sek­tor von allen Sei­ten aner­kannt wird. Es kann aber nicht sein, dass unan­ge­neh­me Kon­se­quen­zen immer in die Ver­ant­wor­tung des Bun­des gescho­ben wer­den. Das grenzt schon an Popu­lis­mus.” Man wer­de jetzt das Gespräch mit dem Trä­ger und dem Minis­te­ri­um suchen, um die Hin­ter­grün­de der Ent­schei­dung auf­zu­klä­ren.

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