Eine gesetzliche Betreuung soll dazu dienen, Menschen zu unterstützen, ihre Rechte zu wahren, wenn sie aufgrund von Krankheit, Behinderung oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbständig zu regeln. Eine gesetzliche Betreuung bedeutet also nicht, dass man entmündigt wird, sondern dass eine Person oder Stelle beauftragt wird, für die betreute Person zu handeln und Entscheidungen zu treffen, die im besten Interesse des Betreuten liegen. Dabei stehen die Bedürfnisse und Wünsche der betreuten Person im Vordergrund. Es wird darauf geachtet, die Selbstbestimmung und Autonomie des Betreuten so weit wie möglich zu wahren.

Ehrenamtliche gesetzliche Betreuer leisten einen wichtigen Beitrag für Menschen, die eine Betreuung brauchen. Eine ehrenamtliche Betreuung hat bei Eignung stets gegenüber einer Vereins- oder beruflichen Betreuung Vorrang. Oft sind es nahe Verwandte, die eine Betreuung für z.B. die Eltern, Kinder, Onkel und Tante übernehmen. Aber auch Interessierte, die einfach ihren eigenen Horizont erweitern möchten, übernehmen diese Aufgabe für Menschen, die ihnen im Vorfeld unbekannt sind.

Die Tätigkeit eines ehrenamtlichen Betreuers kann eine Vielzahl von Aufgaben umfassen. Die Aufgabenkreise, die ein gesetzlicher Betreuer übernehmen soll, werden nach dem Grad der Beeinträchtigung und den Bedürfnissen des Betreuten bestimmt. Dabei werden die konkreten Lebensumstände, die Fähigkeiten und die Wünsche des Betreuten berücksichtigt. Zudem wird darauf geachtet, dass die Selbstbestimmung und Autonomie des Betreuten so weit wie möglich gewahrt bleibt. Die genauen Aufgaben und Zuständigkeiten eines gesetzlichen Betreuers werden im Betreuungsverfahren vom Gericht festgelegt und in einem Betreuungsbeschluss dokumentiert. Es gibt verschiedene Aufgabenkreise, die eine Person übernehmen kann, um die rechtliche Vertretung eines anderen Menschen zu übernehmen. Zu den Aufgabenkreisen gehören beispielsweise die Vermögenssorge, die Gesundheitssorge, die Aufenthaltsbestimmung, die Wohnungsangelegenheiten, die Behördenangelegenheiten, die Post- und Fernmeldeangelegenheiten, die Entgegennahme von Willenserklärungen und die Vertretung vor Gericht. Die konkreten Aufgabenkreise werden je nach Bedarf und Zustimmung des Betroffenen individuell festgelegt.

Ehrenamtliche Betreuer haben es u. U. mit komplexen Sachverhalten in rechtlichen relevanten Bereichen zu tun. Beratung und Unterstützung erhalten sie von den Betreuungsbehörden und von Betreuungsvereinen. Diese bieten außerdem Schulungen, Fortbildungen und fachlichen Austausch an.

Dank des Engagements ehrenamtlicher Betreuer und der Unterstützung durch Betreuungsvereine können Menschen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, eine bestmögliche Betreuung und Unterstützung erhalten.

Möchten Sie einen Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen und gleichzeitig etwas Gutes tun?

Dann übernehmen Sie doch ehrenamtlich eine gesetzliche Betreuung! Ihre Tätigkeit trägt dazu bei, die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern und sie in ihrer Selbstbestimmung zu stärken. Diese Tätigkeit erfordert Einfühlungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit, sie ist aber auch sehr erfüllend und bereichernd. Sie können Menschen in schwierigen Lebenssituationen zur Seite stehen und ihnen helfen, ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen.

Keine Sorge, Sie stehen mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe nicht alleine da. Der Betreuungsverein des SkF Siegen e.V. unterstützt und begleitet Sie gerne bei allen Fragen und Anliegen rund um die gesetzliche Betreuung. Unsere erfahrenen Mitarbeiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wenn Sie Interesse daran haben, sich ehrenamtlich zu engagieren und andere Menschen zu unterstützen, dann melden Sie sich bei uns! Wir freuen uns über jede Unterstützung und sind dankbar für ihr Engagement!

Gemeinsam können wir viel bewegen und Menschen in Not helfen.

Ihre Ansprechpartnerin:
Stephanie Müller
rechtliche Betreuerin und Ehrenamtskoordination
Tel. 0271 /20110
Fax 0271 /24903
e-Mail: s.mueller[at]skf-siegen.de

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