Freitag, 04. April 2025

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Ter­mi­ne zur Zah­lung der Grund­be­sitz­ab­ga­ben ver­scho­ben

Auf­grund des Cyber­an­griffs hat die Han­se­stadt Atten­dorn die Fäl­lig­keit der Grund­be­sitz­ab­ga­ben ver­scho­ben. Statt wie üblich am 15. Febru­ar sind die Zah­lun­gen für das ers­te Quar­tal erst am 15. April 2024 fäl­lig. Zu die­sem Ter­min erfol­gen dann im Fall einer erteil­ten Ein­zugs­er­mäch­ti­gung auch die Abbu­chun­gen.

Wer Grund und Boden besitzt, erhält von der Han­se­stadt Atten­dorn jedes Jahr einen Bescheid über die Grund­be­sitz­ab­ga­ben, in dem auch die jewei­li­gen Fäl­lig­kei­ten fest­ge­setzt wer­den.

Die nächs­ten Zah­lun­gen sind in Atten­dorn ab dem 15. Mai wie­der an den gewohn­ten Tur­nus ange­passt, sodass der zwei­te Betrag des Jah­res bereits einen Monat nach dem ers­ten erho­ben wird.

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