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Dr. Christof Grote, Superintendent des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg, gab auf der Kreissynode in Meinerzhagen einen neuen Ansatz für die Ferienstätte „Alter Leuchtturm“ auf Borkum bekannt. Laut neuer Berechnungen und mit einem neuen Gesamtkonzept könne es gelingen, das Haus auch in Zukunft weiter zu betreiben. Die endgültige Entscheidung hierüber müsse in der Zukunft aber noch getroffen werden (Foto: EKKLP)

Die Synode des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg hat bei ihrer Herbsttagung in Meinerzhagen am 15. November das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt beschlossen. Es soll sicherstellen, dass alle Einrichtungen des Kirchenkreises und des
Diakonischen Werkes Lüdenscheid-Plettenberg sichere Orte für alle sind und in die Menschen gleich welchen Alters und Geschlechts und welcher Herkunft vertrauensvoll ohne Sorge um Grenzverletzungen und -übergriffe in diesen Einrichtungen kommen können. Damit hat der
Kirchenkreis seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt.

Mit dem verabschiedeten Schutzkonzept soll für die nötige Haltungs- und Handlungssicherheit im Kirchenkreis gesorgt werden. „Zugleich liegt so ein guter Rahmen vor, an dem sich die Gemeinden und weitere Einrichtungen und Dienste bei der Erstellung ihrer Schutzkonzepte orientieren können“, schreibt Superintendent Dr. Christof Grote in seinem Vorwort zu der umfangreichen Broschüre. Zugleich betont der: „Es geht aber um weit mehr als nur um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben: Mit diesem Präventionskonzept stellen wir uns der bitteren Einsicht, dass sexualisierte Gewalt auch in der Kirche vorkommt.“

Auf Grundlage einer Potenzial- und Risikoanalyse benennt das Schutzkonzept Maßnahmen, die zur Verhinderung sexualisierter Gewalt beitragen. Es zeigt Interventionsschritte auf, wie bei dem Verdacht auf solche Gewalt vorzugehen ist.

„Dafür brauchen wir Achtsamkeit, Sensibilität und gegebenenfalls auch Klarheit über die notwendigen Schritte, die wir bei einem Verdachtsfall einleiten müssen. Dafür braucht es uns“, stellt der Superintendent klar. „So tragen wir auch bei zum Zeugnis Gottes in der Welt, bekennen wir uns doch zum biblischen Menschenbild, nach dem jeder Mensch als Geschöpf Gottes eine eigene unverbrüchliche Würde hat, die es zu schützen gilt.“

Sein Dank geht an die Mitglieder der Arbeitsgruppe; Jutta Tripp (Präventionsfachkraft des Kirchenkreises, Leitung), Bettina vom Brocke, Dirk Cechelius, Britta Däumer, Iris Jänicke, Achim Riggert, Klaus Salscheider und Katharina Thimm. „Sie haben das Schutzkonzept erarbeitet, das für uns alle eine wertvolle Hilfe zur Prävention sexualisierter Gewalt ist.“

Oberstes Ziel des Konzeptes ist der Schutz aller Personen im Wirkungsbereich der Ev. Kirche vor sexualisierter Gewalt. Besonders schutzbedürftig im Sinne des Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind insbesondere Kinder, Jugendliche, hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen, sowie minderjährige und volljährige Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen, z.B. Menschen mit besonderen Einschränkungen, Menschen mit Pflegebedürftigkeit und alle Menschen in der Seelsorge und in Beratungskontexten. „In der Vergangenheit gab es leider auch in unserem Kirchenkreis Fälle von sexualisierter Gewalt. Dies ist für uns inakzeptabel“, heißt es im Schutzkonzept. „Mit Blick auf das Leid Betroffener sollen künftig alle Anstrengungen in unserem Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg mit seinen Kirchengemeinden, Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen unternommen werden, eine Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber allen Menschen im Wirkungskreis des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg zu schaffen bzw. zu vertiefen und zu leben. Durch diese Kultur soll sexualisierte Gewalt möglichst verhindert und wo sie doch geschieht, frühzeitig
erkannt, angemessen behandelt und gestoppt werden.“ Um das zu erreichen, wird das Schutzkonzept im Leitbild des Kirchenkreises verankert.

Das Schutzkonzept enthält unter anderem eine 15 Punkte umfassende Selbstverpflichtungserklärung, die alle im Kirchenkreis und in dessen Kirchengemeinden und Einrichtungen arbeitenden Leitungskräften, Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamtinnen und -beamte, beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende sowie von Praktikantinnen und Praktikanten im Bereich der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbedürftigen unterzeichnen müssen.

Darüber hinaus sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesetzlich zur Teilnahme an einer Fortbildung zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ verpflichtet, damit sie sensibilisiert werden, mögliche Gefahren zu erkennen und Handlungssicherheit im Verdachtsfall gewinnen. Die Umsetzung des Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) und die Erstellung eigener Schutzkonzepte der Gemeinden und der Einrichtungen, die mit Kindern, Jugendlichen oder Schutzbedürftigen arbeiten, sollen jeweils bis zum 30. Juni 2024 erfolgt sein. Die jeweiligen Institutionen werden gebeten, ihr Schutzkonzept zeitnah nach der Beschlussfassung, spätestens aber bis zum 1. Juli 2024 dem Kreissynodalvorstand vorzulegen.

Finanzielle Lage spitzt sich weiter zu

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Pfarrer Dieter Kuhlo-Schöneberg zeigte die besorgniserregende Entwicklung des Ev. Friedhofsverbandes Lüdenscheid-Plettenberg auf. Der 2. stellvertretender Vorsitzender des Ev. Friedhofsverbandes konnte der Synode mit einigen Beispielen die prekäre Lage klar machen und mahnte, dass sehr bald konstruktive Lösungen gefunden werden müssen (Foto: EKKLP)

Der Evangelische Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg steht vor finanziell schwierigen Zeiten. „Das wird unsere Arbeit im kommenden Jahr prägen – und wohl dann auch weit darüber hinaus“, sagte Dr. Christof Grote, Superintendent des Ev. Kirchenkreises, bei der Herbstsynode in der Aula des Ev. Gymnasiums Meinerzhagen.

Die seit langem befürchtete Zuspitzung der Lage mache sich nun immer deutlicher bemerkbar. „Ein beängstigender Rückgang der Gemeindegliederzahlen, eine Konjunktur ohne die beeindruckenden Wachstumsraten der letzten Jahre und dazu eine hohe Inflation sowie hohe Tarifabschlüsse führen auch bei nominell gleichbleibenden Kirchensteuerzuweisungen zu einem deutlichen Rückgang der Finanzkraft“, stellte der Superintendent in seinem Bericht fest.

Dazu komme, dass die Gebäude- und Personalsituation im Kirchenkreis auf einen Gemeindegliederbestand von 112.000 Menschen ausgelegt sei. Das war der Stand bei der Fusion der beiden Kirchenkreise Lüdenscheid und Plettenberg im Jahr 2000. Diese Zahl gehört längst der Vergangenheit an. Inzwischen leben im Kirchenkreis noch rund 72.000 Gemeindeglieder. „Hier sind weiterhin massive Anpassungs- und Konzentrationsprozesse erforderlich, auch wenn das im Einzelnen schmerzhaft und bitter ist“, unterstrich der Superintendent. Bernd Göbert, Verwaltungsleiter des Kreiskirchenamtes Sauerland-Hellweg, sprach in diesem Zusammenhang von „Zukunftsgebäuden und Abschiedsgebäuden“ Die Gemeinden müssten sorgfältig mit den Zuweisungen aus der Kirchensteuer umgehen und genau überlegen, in welche Immobilien noch Geld gesteckt werden könne und auf welche Grundstücke oder Häuser sie künftig verzichten könnten.

Die Gemeinden beziehungsweise Kooperationsräume müssen den Gürtel nochmals enger schnallen. Alle erhalten geringere Zuweisungen aus der Kirchensteuer als im Jahr 2023. Die Differenz beträgt insgesamt 356.470 Euro.

Die Synode verabschiedete jeweils mit einer klaren Mehrheit der Stimmen mehrere Haushalte, darunter die Zahlenwerke für das Haus „Alter Leuchturm“, den Trägerverbund Tageseinrichtungen für Kinder, das Sozialzentrum Plettenberg sowie den Haushalt der Finanzausgleichskasse und der Kreissynodalkasse.

Außerdem stimmte die Synode dem Jahresabschluss für den zusammengefassten Zeitraum von 2012 bis 2020 zu. Dieser Abschluss weist einen Bilanzverlust von 297.950 Euro auf, der als Verminderung des Eigenkapitals verbucht wird.

Ev. Friedhofsverband gerät in die roten Zahlen

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Auf der Tagung beschloss die Kreissynode das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. Das Schutzkonzept enthält unter anderem eine 15 Punkte umfassende Selbstverpflichtungserklärung, die alle im Kirchenkreis und in dessen Kirchengemeinden und Einrichtungen Haupt- und Ehrenamtliche Mitarbeitende unterschreiben müssen. Zudem besteht eine verpflichtende Teilnahme zur Fortbildung zum Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (Foto: EKKLP)

Der Ev. Friedhofsverband Lüdenscheid-Plettenberg schlägt Alarm. Sein Haushalt weist inzwischen ein „gigantisches Defizit“ auf, klagte Dieter Kuhlo-Schönenberg, 2. Stellvertretender Vorsitzender des Ev. Friedhofsverbandes Lüdenscheid-Plettenberg bei der Herbstsynode des Ev.
Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg in Meinerzhagen. Äußeres Zeichen der prekären Lage: Die Bitte des Bezirks Grevenbrück in der Gemeinde Attendorn-Lennestadt um Aufnahme in den Verband ist zurückgewiesen worden. „Die Aufnahme weiterer Friedhöfe würde die Lage zusätzlich verschärfen“, sagte Pfarrer Dieter Kuhlo-Schöneberg. Selbst wenn die Gemeinden auf die Zahlung der Erbpacht verzichten würden, wäre das auf Dauer kein Ausweg. „Wir versuchen die Entwicklung mit zahlreichen Sparmaßnahmen aufzuhalten“, erklärte er. „Die Lage ist ernst.“ Dieter Kuhlo-Schöneberg befürchtet, dass der Verband schon in einigen Jahren letzte Ruhestätten an die Gemeinden zurückgeben müsse.

Zum Verband gehören aktuell 22 Begräbnisstätten in 13 Gemeinden des Ev. Kirchenkreises. Seine Ziele sind es, eine zeitgemäße Bestattungskultur anzubieten, trauernde Hinterbliebene zu unterstützen und die von ihm verwalteten Friedhöfe zu optimieren. Diese Ziele geraten immer mehr in Gefahr.

Eine der Hauptursachen sind Veränderungen in der Bestattungskultur. Sie befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Eine der grundlegendsten Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte betrifft die Art der Bestattung: Weg von der Erd- hin zur Feuerbestattung. Urnenbestattungen machen inzwischen bundesweit mehr als 70 Prozent aus. Dazu kommt als neuer Trend die Bestattung in naturnahen Friedwäldern.

Auch die Leitung des Kirchenkreises hat das Problem erkannt. Superintendent Christof Grote widmete in seinem Bericht dem Thema „Kirchliche Friedhöfe“ einen eigenen Punkt. Die Schwierigkeiten beträfen nicht nur den Friedhofsverband, sondern auch die Gemeinden.
„Mittelfristig steuern wir auf eine Katastrophe zu“, sagte er. „Jedes neue Angebot gefährdet die Belegung unserer Friedhöfe.“ Vor diesem Hintergrund wolle der Kirchenkreis unter anderem die Errichtung eines Friedwaldes in privater Trägerschaft in der Nähe von Schloss Neuenhof in Lüdenscheid im Auge behalten.

Aus der Synode kam die Anregung, dass sich der Kirchenkreis mit dem Thema Baumbestattung befassen solle. „Baumbestattung könnte eine Chance sein, wenn sie gut gemacht ist“, sagte die Synodale Katharina Thimm, Schulreferentin der beiden Kirchenkreise Lüdenscheid-Plettenberg und Iserlohn. Einzelne Kirchengemeinden sind hier auch schon in Überlegungen, ob sie diese neue Art der Bestattung in Zukunft anbieten wollen. Das wurde bei der Synode ebenfalls kommuniziert.

Neues Renovierungsmodell für Haus „Alter Leuchtturm“

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Auch wenn es aufgrund der sehr schwierigen finanziellen Situation viele Diskussionen gab, verabschiedetet die Synode jeweils mit einer klaren Mehrheit der Stimmen mehrere Haushalte und den Jahresabschluss (Foto: EKKLP)

Noch vor wenigen Monaten bereitete die Ferienstätte „Alter Leuchtturm“ auf Borkum dem Ev. Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg großes Kopfzerbrechen. Ein Renovierungsbedarf von rund drei Millionen Euro und damit die Frage nach der Zukunft der beliebten Ferienstätte stand damals im Raum. Jetzt scheint sich das Blatt gewendet zu haben. Für die notwendigen Renovierungen hat der Kirchenkreis mit Unterstützung des Dortmunder Architekten Martin Friedrich ein Modell entwickelt, das eine bezahlbare und abschnittsweise Abwicklung der Reparaturarbeiten ermöglicht.

Das gab Dr. Christof Grote, Superintendent des Ev. Kirchenkreises Lüdenscheid-Plettenberg, bei der Kreissynode in Meinerzhagen bekannt. Das Haus werde die notwendigen Mittel im Wesentlichen aus eigener Kraft erwirtschaften können, kündigte Dr. Grote an.

Das werde unter anderem durch eine deutliche Preisanhebung möglich. Sie sei in Zusammenarbeit mit dem Leitungsausschuss erarbeitet worden. Die Steigerung um 20 Prozent spült immerhin 140.000 Euro mehr in die Kasse der Ferienstätte.

Dazu kommt eine Entlastung bei den Personalkosten. Einige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter scheiden aus, so dass das Haus „Alter Leuchtturm“ mit 2,9 Stellen weniger ins neue Jahr geht. Außerdem werden nach dem Beschluss der Synode Mittel, die für die Rabattierung von Gemeindefreizeiten im Haus Nordhelle vorgesehen waren, für die Ferienstätte auf Borkum umgewidmet. Dabei handelt es sich um einen Betrag von 55.900 Euro.

Für das Jahr 2024 sind 196.000 Euro vorgesehen, die in die Instandhaltung gesteckt werden. Die neue Preisgestaltung hat o?enbar keinen Ein?uss auf das Buchungsverhalten der Gäste. „Das Haus ist für 2024 bereits ausgebucht“, erklärte Iris Jänicke, Geschäftsführerin des Diakonischen Werkes Lüdenscheid-Plettenberg und der Familienferienstätte.

Weiterhin setzt der Kirchenkreis auf Sachverstand aus der Hotelbranche. „Wir brauchen einen Business-Plan mit einer klaren Marktsegment-Analyse“, sagte der Superintendent in Meinerzhagen.

Das Haus weist für Außenstehende und Gäste kaum wahrnehmbare Mängel in der Bausubstanz auf, beispielsweise Setzrisse in der Fassade mit Abplatzungen im Klinkerbereich. Sie stellen ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Bei der Dachbalkenlage in einem Flügel des
Flachdachgebäudes besteht ein Handlungsbedarf, der deutlich mehr als eine Reparatur der Dachhaut beinhaltet. Dazu kommt weiterer Handlungsbedarf in anderen Gebäudeteilen.

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