Montag, 31. März 2025

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Mit dem Stär­kungs­pakt NRW die Armut bekämp­fen

Das Land Nord­rhein-West­fa­len gewährt sei­nen Kom­mu­nen wie der Han­se­stadt Atten­dorn bis Dezem­ber 2023 finan­zi­el­le Unter­stüt­zung für Ein­rich­tun­gen der sozia­len Infra­struk­tur. Das kommt auch ein­zel­nen Bür­ge­rin­nen und Bür­gern zugu­te.

Ange­sichts der kri­sen­be­dingt stei­gen­den Aus­ga­ben und der erhöh­ten Nach­fra­ge ste­hen die Ein­rich­tun­gen der kom­mu­na­len sozia­len Infra­struk­tur – wie etwa die Tafel oder die Cari­tas – vor beson­de­ren Her­aus­for­de­run­gen, die in den ver­gan­ge­nen Wochen und Mona­ten bereits in NRW zu Ein­schrän­kun­gen von Ange­bo­ten geführt haben.

Neben den ein­zel­nen Ein­rich­tun­gen der sozia­len Infra­struk­tur kön­nen auch Bür­ge­rin­nen und Bür­ger über kom­mu­na­le Ver­fü­gungs­fonds bzw. Här­te­fall­re­ge­lun­gen direkt oder mit­tel­bar unter­stützt wer­den. Das gilt beson­ders der Ver­mei­dung von Über­schul­dung, Ener­gie­sper­ren und Woh­nungs­ver­lust.

Die­se Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen, die direkt vom Land über­wie­sen wur­den, belau­fen sich für die Han­se­stadt Atten­dorn auf 80.955,00 € und kön­nen durch die Kom­mu­nen ent­we­der selbst ver­wen­det und/oder an Drit­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den. Die Han­se­stadt hat sich dafür ent­schie­den, die Mit­tel wei­ter zu geben.

Die Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen kön­nen – auch rück­wir­kend – für das gesam­te Jahr 2023 beim Amt für Sozia­les, Jugend, Fami­li­en und Senio­ren der Han­se­stadt Atten­dorn bean­tragt wer­den und müs­sen für Maß­nah­men inner­halb des Stadt­ge­bie­tes aus­ge­ge­ben wer­den.

Auf der Home­page der Han­se­stadt Atten­dorn gibt es unter www.attendorn.de/stärkungspakt  wei­te­re Infos zu der Unter­stüt­zung.

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