Donnerstag, 21. November 2024

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Immobilienmarkt in Bewegung im Kreis Olpe

Eine Fülle interessanter Daten und Fakten enthält der Grundstücksmarktbericht 2023, den der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe erarbeitet hat und der jetzt vorliegt. Der Bericht beschreibt den regionalen Grundstücksmarkt des Jahres 2022.

Die statistischen Auswertungen zeigen auf, dass die Preise auf dem Immobilienmarkt – wie bereits in den Vorjahren – nochmals gestiegen sind. Allerdings ist die Anzahl der Kaufverträge insgesamt rückläufig. Vor allem in der zweiten Jahreshälfte 2022 wurden kreisweit weniger Verträge abgeschlossen, und dieser Trend hält in den ersten Monaten 2023 an. Nach Ansicht der Fachleute im Gutachterausschuss ist dies eine direkte Folge der stark gestiegenen Zinsen auf dem Kapitalmarkt.

Preisentwicklung

Da die Preise in nahezu allen Bereichen des Immobilienmarkts emporgeklettert sind, hat sich trotz sinkender Fallzahlen der Geldumsatz im Vergleich zu den Vorjahren erhöht. Es gibt aber mit Blick auf 2022 auch gegenläufige Entwicklungen zu beobachten, so wurden Waldgrundstücke und Mehrfamilienhäuser im Durchschnitt günstiger gehandelt.

Insbesondere seit Sommer 2022 hat der Gutachterausschuss Marktveränderungen festgestellt. Vor allem in hochpreisigen Regionen werden weniger Kauffälle von Ein- und Zweifamilienhäusern registriert.

Ein Bauträgergeschäft ist kaum erkennbar. Kreisweit sind lediglich neun neue Eigentumswohnungen veräußert worden. Zum Vergleich: Im Jahr 2016 gab es im Kreis Olpe 87 Verkäufe. Auch gebrauchte Eigentumswohnungen wechselten im vergangenen Jahr viel seltener den Besitzer. Trotzdem gibt es auch in diesem Segment noch steigende Preise.

Wo kommen die Zahlen her?

Als Datengrundlage für die Bodenrichtwerte und den Grundstücksmarktbericht dient die Kaufpreissammlung. Alle Notare sind durch das Baugesetzbuch verpflichtet, eine Kopie sämtlicher Immobilienkaufverträge zur Auswertung an die Gutachterausschüsse zu senden. Daher hat dieses Gremium den großen Vorteil einer wirklich flächendeckenden, lückenlosen und somit auch realistischen Marktübersicht.

Eine der Hauptaufgaben der Gutachterausschüsse besteht darin, die Daten des Immobilienmarkts für ihren Zuständigkeitsbereich zu sammeln und der Öffentlichkeit die wesentlichen Zahlen und Erkenntnisse transparent aufzubereiten. Aus diesem Grunde werden u.a. die Bodenrichtwerte im Kreis Olpe anhand der tatsächlichen Kaufpreise jährlich überprüft und über das Portal BORIS.NRW (www.boris.nrw) veröffentlicht. Dort ist der jährlich erscheinende Grundstücksmarktbericht kostenlos erhältlich, in dem alle weiteren Auswertungen des regionalen Grundstücksmarkts dargestellt werden.

Nähere Informationen zum Gutachterausschuss im Kreis Olpe und seinen Aufgaben finden Sie auf www.gars.nrw/kreis-olpe.

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind bundesgesetzlich durch das Baugesetzbuch vorgeschrieben.

Der Gutachterausschuss ist als Behörde des Landes NRW ein neutrales weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der Gebietskörperschaft (Kreis Olpe) bestellt. Sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank-, Vermessungs- und Maklerwesen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

20 ehrenamtliche Gutachter sowie 2 Vertreter der Finanzverwaltung NRW gehören neben dem Vorsitzendem und seinem Stellvertreter aktuell dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Olpe an.

Zur Vorbereitung und Durchführung seiner Tätigkeiten stellt der Kreis Olpe eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seinem Vorsitzenden untersteht.  Der besondere Auftrag des Gutachterausschusses besteht darin, den regionalen Grundstücksmarkt transparent zu machen. Im Einzelnen geschieht dies durch

  • Permanente Führung der Kaufpreissammlung
  • Jährliche Ermittlung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten,
  • Jährliche Erstellung und Veröffentlichung von Grundstücksmarktberichten,
  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Immobilien,
  • Auskünfte an „jedermann“.

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, besteht gem. § 195 (1) Baugesetzbuch eine Übersendungspflicht der Notare. Das bedeutet, die bei den Notaren abgeschlossenen Kaufverträge sind vollständig der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses zu übermitteln.

Bildmaterial zum Thema

QR Code zur Website des Gutachterausschusses
www.gars.nrw/kreis-olpe

QR Code zur Website von BORIS-NRW
www.boris.nrw

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